Fallstudie · Steuerstreit

Sanktionen und persönliche Haftung anfechten

Wir verteidigten eine Person gegen die persönliche Inanspruchnahme und Sanktionen wegen Steuerschulden einer Gesellschaft und trennten die gesetzlichen Voraussetzungen von der zugrunde liegenden Festsetzung.

In den Verfahren sollten Steuerschulden der Gesellschaft gegenüber einer Person geltend gemacht werden, die im maßgeblichen Zeitraum eine Leitungsfunktion innehatte.

Die Verteidigung musste Verhalten, Kenntnis, zeitlichen Ablauf und behördliche Begründung genau prüfen, statt die Haftung als automatisch hinzunehmen.

Die Aufgabe

  • Abhängigkeit zwischen Gesellschaftsbescheid und persönlichem Verfahren.
  • Vorwürfe aufgrund der Funktion statt konkreten Verhaltens.
  • Sofortige Vollstreckungs- und Sicherheitenfragen.
  • Unterschiedliche Rechtsbehelfsfristen verbundener Entscheidungen.

Unser Ansatz

Präzision für das Ziel des Mandanten.

01

Jedes Merkmal prüfen

Wir trennten die gesetzlichen Voraussetzungen und glichen jedes Merkmal mit den Beweisen und der Begründung der Behörde ab.

02

Entscheidungen rekonstruieren

Protokolle der Leitungsorgane, Vollmachten und zeitnahe Beratung zeigten, wer wann welche Entscheidung traf.

03

Risiko steuern

Rechtsbehelfe, Aussetzung und Sicherheiten wurden so koordiniert, dass Verfahrensschritte die Sachverteidigung nicht schwächten.

Das Ergebnis

Die Verteidigung konzentrierte das Verfahren auf tatsächliches Verhalten und die gesetzlichen Grenzen der persönlichen Haftung.

Ein koordinierter Zeitplan wahrte alle Rechtsbehelfsmöglichkeiten und machte das finanzielle Risiko transparent.

Persönliche Haftung verlangt konkrete Tatsachen und gesetzliche Begründung. Eine Position oder Funktion ersetzt keine Beweise.

Der Lullius-Ansatz

Komplexe Fragen brauchen einen klaren Weg.

Sprechen Sie mit uns über Sachverhalt, Zeitplan und Rechtsordnungen, die Ihr Anliegen bestimmen.

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