Fallstudie · Steuerrecht
Vorsteuer beim Yachtkauf zurückfordern
Wir analysierten die gewerbliche Nutzung und Dokumentation einer neu erworbenen Motoryacht, um den Vorsteuerabzug zu belegen und verlässliche Abläufe für die laufenden Pflichten zu schaffen.
Beteiligt waren eine Gesellschaft, ausländische Lieferanten und eine geplante Chartertätigkeit in spanischen Gewässern.
Entscheidend war, ob Fakten, Verträge und tatsächliche Nutzung eine echte steuerpflichtige Tätigkeit belegten.
Die Aufgabe
- Gemischte rechtliche, operative und steuerliche Dokumentation.
- Nachweise geplanter und tatsächlicher Gewerbenutzung.
- Grenzüberschreitende Rechnungs- und Leistungsortfragen.
- Kontrollen für Privatnutzung und Betriebskosten.
Unser Ansatz
Präzision für das Ziel des Mandanten.
Erst belegen, dann geltend machen
Verträge, Registrierung, Vermarktung, Buchungen, Verwaltung und Finanzplanung wurden als einheitlicher Dokumentenbestand geprüft.
Fachliche Analyse
Die Umsatzsteuerfolgen von Erwerb, Charter und Nebenleistungen wurden nach spanischem und EU-Recht dokumentiert.
Laufende Pflichten
Aufzeichnungs- und Prüfprozesse stellten sicher, dass die spätere Nutzung mit dem geltend gemachten Vorsteuerabzug in Einklang blieb.
Das Ergebnis
Die Gesellschaft machte den Vorsteuerabzug auf Grundlage der wirtschaftlichen Tatsachen und belastbarer Unterlagen geltend.
Ein praktisches Protokoll regelte Rechnungen, Betriebsausgaben und jede nicht betriebliche Nutzung.
Vorsteuerabzug hängt von der tatsächlichen Tätigkeit und der Qualität der Beweise ab – nicht allein von der Eigentumsform.
Der Lullius-Ansatz


