Neue Steuer: 100% auf Immobilienkäufe für Ausländer in Spanien

Wenn Sie diese Woche die spanische Presse verfolgt haben – oder vielleicht einfach nur in Ihren WhatsApp-Gruppen mitlesen – sind Ihnen vermutlich Schlagzeilen begegnet, die eher nach Satire als nach ernstzunehmender Politik klingen: „Spanien plant 100% Steuer auf Immobilienkäufe durch Ausländer!“ Als führende Steuerkanzlei mit Sitz auf Mallorca wissen wir genau, wie beunruhigend solche Nachrichten wirken können, insbesondere für unsere internationalen Mandanten mit Immobilieninteressen in Spanien. Schauen wir uns also an, was tatsächlich vorgeschlagen wurde, was das (nicht) bedeutet und warum – entgegen den dramatischen Schlagzeilen – kein Grund zur Panik besteht.

Was wird vorgeschlagen?

Die Sozialistische Partei Spaniens (PSOE), derzeit Regierungspartei, hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Reihe von Maßnahmen zur Bewältigung der akuten Wohnungskrise vorsieht. Besonders im Fokus: Eine neue Steuer, nach der jeder Nicht-EU-Bürger oder jedes Unternehmen außerhalb der EU, das eine Immobilie in Spanien erwirbt, eine einmalige Steuer in Höhe von 100% des Immobilienwertes zahlen soll. Im Klartext: Ein ausländischer Käufer müsste den Kaufpreis faktisch doppelt bezahlen – einmal an den Verkäufer, einmal ans Finanzamt.

Das klingt dramatisch – und das ist es auch. Doch bevor Sie Ihre Mallorca-Pläne ad acta legen, braucht es etwas Kontext und eine gesunde Portion juristischer Realität.

Wird das wirklich Gesetz?

Klarheit vorab: Es handelt sich bislang um einen politischen Vorschlag, nicht um geltendes Recht. Die spanische Regierung, aktuell von der PSOE geführt, verfügt nicht über eine parlamentarische Mehrheit. Für die Verabschiedung eines Gesetzes – erst recht für eine derart radikale Maßnahme – ist die Zustimmung mehrerer Parteien erforderlich, von denen viele bereits Skepsis oder offene Ablehnung signalisiert haben. Die politische Landschaft Spaniens ist bekanntlich komplex, und ambitionierte Vorschläge werden im Gesetzgebungsverfahren oft entschärft oder ganz blockiert. Kurz: Der Weg zur tatsächlichen Umsetzung dieses Vorschlags ist lang und steinig.

Ist das überhaupt legal?

Aus juristischer Sicht wirft die geplante Steuer sofort erhebliche Bedenken auf:

  • Spanische Verfassung: Die Verfassung Spaniens verbietet ausdrücklich konfiskatorische Steuern. Eine Steuer von 100% ist per Definition konfiskatorisch. Kaum vorstellbar, dass sie einer gerichtlichen Überprüfung standhält.
  • Europäisches Recht: Auch wenn sich die Maßnahme auf Nicht-EU-Bürger richtet, bleibt fraglich, ob sie nicht gegen die Grundsätze des freien Kapitalverkehrs und der Nichtdiskriminierung verstößt, die auch im Umgang mit Drittstaaten eine Rolle spielen.
  • Regionale Zuständigkeit: Immobiliensteuern sind in Spanien traditionell Sache der autonomen Regionen und nicht der Zentralregierung. Besonders jene Regionen, deren Wirtschaft stark auf internationale Käufer angewiesen ist, werden sich mit Nachdruck gegen eine solche Regelung stellen.

Kurzum: Auch wenn die Schlagzeilen für reichlich Gesprächsstoff sorgen – die rechtliche Realität ist deutlich komplexer und die Chancen, dass eine solche Maßnahme tatsächlich Gesetz wird, sind äußerst gering.

Warum gibt es diesen Vorschlag überhaupt?

Das erklärte Ziel der Regierung ist es, spekulative Investitionen einzudämmen und den Druck auf den Wohnungsmarkt für die lokale Bevölkerung zu reduzieren. In manchen Teilen Spaniens – auch auf Mallorca – gibt es berechtigte Sorgen um die Erschwinglichkeit von Wohnraum und die gesellschaftlichen Auswirkungen internationaler Investitionen. Gleichwohl haben internationale Käufer enorm zur lokalen Wirtschaft, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Attraktivität vieler spanischer Regionen beigetragen.

Eine Botschaft an unsere Mandanten: Durchatmen!

Wer aktuell überlegt, in spanische Immobilien zu investieren oder bereits Eigentum besitzt, dem sei geraten: Bleiben Sie ruhig. Derartige Vorschläge tauchen immer wieder in der politischen Debatte auf – insbesondere in Wahljahren oder wenn das Thema Wohnen die Titelseiten beherrscht. Die meisten schaffen es nie aus dem Ausschuss, noch weniger überwinden die juristischen, verfassungsrechtlichen und politischen Hürden bis zur Verabschiedung.

Wir bei Lullius Partners beobachten die Entwicklung genau und halten unsere Mandanten und Partner stets auf dem Laufenden. Sollte sich ein tatsächliches gesetzgeberisches Risiko abzeichnen, stehen wir mit praxisnahen Empfehlungen und durchdachten rechtlichen Strategien bereit.

Bis dahin gilt: Ihre Pläne für spanisches Immobilieneigentum – und Ihre Träume von mediterranen Sonnenuntergängen – sind vorerst sicher.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Ihre persönliche Situation besprechen möchten, steht Ihnen unser Team für Private Wealth & Tax gerne zur Verfügung. Wie immer sind wir für Sie da – für Klarheit und Sicherheit in einer sich schnell verändernden Welt.