Führende deutsch- und englischsprachige Steuerberater auf Mallorca
Mallorca ist ein internationaler Immobilien- und Wohnstandort mit eigenständigen regionalen Regeln. Im vierten Quartal 2024 entfielen 32,5 % der Immobilientransaktionen auf ausländische Käufer; 2022 hatte der Anteil 35,1 % erreicht. Steuerplanung muss daher nationales Recht, balearische Besonderheiten und grenzüberschreitende Pflichten verbinden.
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Ansässige und nichtansässige Eigentümer
Nichtansässige versteuern spanische Immobilieneinkünfte grundsätzlich nach dem IRNR. Der Ausgangstext nennt einen Satz von 24 % und 19 % für Ansässige der EU oder des EWR. Bei ungenutzten Immobilien ist über Modelo 210 fiktives Einkommen zu erklären; für den dargestellten Rechtsstand endet die Jahresfrist am 31. Dezember des Folgejahres. Seit 2024 wurden Mieteinkünfte nach der im Beitrag beschriebenen Regelung zwischen dem 1. und 20. Januar des Folgejahres gemeldet.
Bei einem Verkauf durch Nichtansässige behält der Käufer 3 % des Kaufpreises ein. Die Veräußerung ist innerhalb von vier Monaten über Modelo 210 abzurechnen. Eigentümer sollten Anschaffungskosten, Investitionen und Verkaufsnebenkosten vollständig dokumentieren.
Vermögen- und Solidaritätssteuer
Die Balearen erhöhten 2024 den regionalen Vermögensteuerfreibetrag auf drei Millionen Euro, gegenüber einem allgemeinen staatlichen Freibetrag von 700.000 Euro. Der Ausgangstext nennt progressive Vermögensteuersätze von 0,2 % bis 3,5 %. Daneben kann die staatliche Solidaritätssteuer auf große Vermögen bei Nettovermögen über drei Millionen Euro eingreifen.
Diese Werte sind jahres- und personenbezogen zu prüfen. Ansässigkeit, Belegenheit des Vermögens, Hauptwohnungsentlastung und Anrechnung der Vermögensteuer verändern das Ergebnis. Zu den relevanten Erklärungen können Modelo 714 und bei Auslandsvermögen Modelo 720 gehören.
Ferienvermietung und regulatorische Risiken
Touristische Vermietungen unterliegen ETV-Lizenzen und örtlichen Zonenbeschränkungen, die 2023 und 2024 verschärft wurden. Eine steuerliche Anmeldung ersetzt keine touristische Genehmigung. Verstöße können sowohl erhebliche Bußgelder als auch Steuernachforderungen und Prüfungen auslösen. Vor Kauf oder Nutzungsänderung sind Lizenzstatus, Gemeinschaftsregeln und kommunale Zulässigkeit zu kontrollieren.
Der im Jahr 2025 diskutierte Vorschlag eines 100-%-Immobilienzuschlags für Käufer außerhalb der EU war im Ausgangstext ein politischer Vorschlag, keine bereits geltende Steuer. Investitionsentscheidungen sollten deshalb auf verabschiedetem Recht beruhen und Gesetzesvorhaben getrennt ausweisen.
Integrierte Compliance
Eine belastbare Mallorca-Akte verbindet Kaufprüfung, Finanzierungsstruktur, laufende Nutzung, Mietmeldungen, Vermögensteuern und den späteren Verkauf. Ein Fristenkalender für Modelo 210, 714 und 720 reduziert vermeidbare Risiken. Bei internationalen Eigentümern müssen zusätzlich Doppelbesteuerungsabkommen und das Recht des Wohnsitzstaats berücksichtigt werden. Gute Beratung schafft nicht nur steuerliche Effizienz, sondern sorgt dafür, dass Immobilie, Nutzung und Erklärungen dauerhaft dasselbe Bild ergeben.