Das steuerliche Umfeld in Spanien – und insbesondere auf Mallorca – hat sich im vergangenen Jahrzehnt erheblich gewandelt, jedoch selten mit derartiger Intensität und Geschwindigkeit wie in den vergangenen zwei Jahren. Deutsche Privatpersonen und Familien, die traditionell zu den bedeutendsten Investoren und Residenten auf Mallorca zählen, sehen sich heute mit einem Klima zunehmender regulatorischer Kontrolle, sich wandelnder Compliance-Anforderungen und einer Reihe von Gesetzesreformen konfrontiert, die grenzüberschreitende Steuerplanung unmittelbar betreffen.
Im vergangenen Jahr haben wir bei Lullius Partners einen deutlichen Anstieg an Anfragen deutscher Mandanten zu Themen wie Steuerresidenz, Immobilienstrukturierung, Nachfolgeplanung und Prüfungsrisiken verzeichnet. Diese Sorgen sind keineswegs nur Einzelfälle. Sie sind vielmehr direkte Folge einer spanischen Steuerbehörde (AEAT), die Transparenz und Steuereinnahmen maximieren will – flankiert von einem internationalen Rechtsrahmen, der Intransparenz und informelle Vermögensverwaltung nicht länger duldet.
1. Steuerliche Ansässigkeit: Mehrdimensional statt „183-Tage-Regel“
Eine der häufigsten Fehlannahmen betrifft die Kriterien für die steuerliche Ansässigkeit in Spanien. Während die 183-Tage-Regel weithin bekannt ist, zeigt die aktuelle Verwaltungspraxis und Rechtsprechung eine deutlich nuanciertere, multifaktorielle Auslegung. Der Begriff des „Mittelpunkts der Lebensinteressen“ wird mittlerweile regelmäßig von der AEAT herangezogen, wodurch persönliche, familiäre und wirtschaftliche Bindungen zu Spanien in die Bewertung einfließen – oftmals mit dem Ergebnis einer Steuerpflicht, auch wenn die tatsächliche Aufenthaltsdauer unter der formalen Schwelle liegt.
Für deutsche Staatsangehörige mit Immobilien auf Mallorca genügen häufig bereits der Familiensitz, wirtschaftliche Engagements und eine regelmäßige Präsenz, um von den spanischen Behörden als steuerlich ansässig eingestuft zu werden – insbesondere, wenn dies durch Datenaustausch mit deutschen Behörden untermauert wird. In der Praxis werden viele Betroffene somit „überraschend“ in Spanien steuerpflichtig – nicht selten Jahre im Nachhinein, wenn entsprechende Nachweise im Rahmen einer Betriebsprüfung rekonstruiert werden.
2. Intensiver internationaler Informationsaustausch und das Ende des Bankgeheimnisses
Die Zeiten abgeschotteter Finanzinformationen sind vorbei. Mittels Instrumenten wie dem Common Reporting Standard (CRS) erhalten spanische und deutsche Steuerbehörden detaillierte Daten über Bankkonten, Immobilien und Investitionsstrukturen im Ausland. Diese Transparenz hat unmittelbare praktische Folgen: Nicht erklärte Einkünfte, nicht gemeldete Vermögenswerte und Diskrepanzen zwischen Ländern werden regelmäßig aufgedeckt und untersucht.
Gerade für deutsche Familien, die an eine Vermögensstrukturierung über Gesellschaften oder Trusts gewöhnt sind, und für jene, die glauben, dass lokale „Gestoria“-Praktiken ausreichen, um spanischem Recht zu genügen, ist dies von hoher Relevanz. Die Realität ist: Im Jahr 2025 bietet nur eine wirklich integrierte grenzüberschreitende Beratung echte Sicherheit.
3. Das juristische Labyrinth des Immobilienbesitzes und der -nutzung
Erwerb, Besitz und Vermietung von Immobilien auf Mallorca bringen eine Vielzahl komplexer steuerlicher und rechtlicher Verpflichtungen mit sich. Immobilienbesitz über deutsche GmbHs oder andere ausländische Gesellschaften wird inzwischen regelmäßig überprüft, wobei die spanischen Behörden derartige Strukturen als „transparente“ Vehikel qualifizieren, sofern keine substanziellen wirtschaftlichen Aktivitäten erkennbar sind. Auch kurzfristige Vermietungen – einst eine Grauzone – stehen inzwischen im Zentrum der behördlichen Kontrolle, insbesondere in Bezug auf Umsatzsteuer und Compliance.
Die Nichtbeachtung spanischer Meldepflichten (wie Modelo 210, 720 und neuerdings 721 für Krypto-Vermögenswerte) setzt Betroffene drakonischen Geldbußen und im Extremfall strafrechtlicher Verfolgung aus. Die Grenze zwischen vorsätzlicher Steuerhinterziehung und bloßer Nachlässigkeit verschwimmt zunehmend, weshalb vorausschauende Rechtsberatung essenziell ist.
4. Nachfolgeplanung: Das Zusammenspiel spanischer und deutscher Rechtsnormen
Deutsche Mandanten auf Mallorca unterschätzen häufig die Komplexität der Erbschaft-, Schenkungs- und Vermögensbesteuerung in Spanien. Anders als in Deutschland, wo die Erbschaftsteuer oft moderat und durch großzügige Freibeträge geprägt ist, gilt in Spanien (und speziell auf den Balearen) ein eigenständiger Rechtsrahmen. Das Risiko der Doppelbesteuerung bleibt bestehen, und abweichende Bewertungs-, Freibetrags- und Meldevorschriften können zu unerwarteten Belastungen führen.
Jüngste Reformen der balearischen Erbschaftsteuer haben einige bisher genutzte Gestaltungsmöglichkeiten für ausländische Familien geschlossen. Gleichzeitig sorgt die fortschreitende Digitalisierung der Steuerverwaltung dafür, dass sämtliche Erbschafts- und Schenkungsfälle automatisch einer Kontrolle unterzogen werden. Dies erfordert eine vorausschauende Planung – idealerweise im engen Schulterschluss mit deutschen und spanischen Beratern, um Doppelbelastungen zu vermeiden und Rechtssicherheit zu schaffen.
5. Was unterscheidet eine wirklich internationale Steuerkanzlei im Jahr 2025?
In diesem neuen Umfeld besteht die Aufgabe des internationalen Steueranwalts längst nicht mehr nur im Reagieren auf entstandene Probleme. Vielmehr geht es darum, die privaten und geschäftlichen Verhältnisse der Mandanten vorausschauend zu gestalten und so zu dokumentieren, dass sie einer Überprüfung durch spanische und deutsche Behörden standhalten.
Bei Lullius Partners haben wir dazu eine Methodik entwickelt, die auf drei Säulen beruht:
- Ganzheitliche Analyse: Wir betrachten stets das gesamte persönliche, familiäre und vermögensrechtliche Umfeld und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die weit über die Betrachtung von Einzelthemen hinausgehen.
- Präventive Dokumentation: Unsere Protokolle umfassen die Erstellung individueller Steuerresidenz-Memoranden, revisionssicherer Vermögensübersichten und vorausschauender Meldestrategien.
- Bilaterale Abstimmung: Wir arbeiten eng mit führenden deutschen Steuerberatern und Fachanwälten zusammen, um eine vollständige rechtliche Abstimmung und Compliance sicherzustellen.
Fazit: Das Zeitalter der Transparenz verlangt neue Strategien
Das „goldene Zeitalter“ informeller Gestaltungen ist für deutsche Mandanten auf Mallorca endgültig vorbei. Die Steuerbehörden in Spanien und Deutschland verfolgen ihre Ziele inzwischen in enger Abstimmung, und der technische Fortschritt hat alle Barrieren des Informationsaustauschs beseitigt. Das bedeutet keineswegs, dass internationale Mobilität oder Investitionen zu vermeiden wären – vielmehr sind sie mit der gebotenen rechtlichen und steuerlichen Sorgfalt zu gestalten.
Wer seine Angelegenheiten mit Transparenz, Präzision und Anpassungsbereitschaft strukturiert, profitiert weiterhin von der unvergleichlichen Lebensqualität Mallorcas – mit der Gewissheit, dass die eigenen Interessen rechtlich abgesichert sind.