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Besteuerung von Trusts im Beckham-Regime: Folgen für Vermögen- und Erbschaftsteuer

Die verbindliche DGT-Auskunft V0986-25 bestätigt: Spanien ignoriert den Trust grundsätzlich, rechnet Vermögen dem Settlor zu und besteuert beim Tod den direkten Erwerb durch den Begünstigten.

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Lullius

Spanien erkennt den Trust weder als eigene Rechtsinstitution an noch ist es dem Haager Trust-Übereinkommen von 1985 beigetreten. Die verbindliche DGT-Auskunft V0986-25 vom 10. Juni 2025 zeigt die Folgen für Begünstigte im Beckham-Regime: Der Trust wird steuerlich grundsätzlich ignoriert; entscheidend sind die unmittelbar zugerechneten Rechte und Übertragungen.

Der Fall und die steuerliche Transparenz

Ein panamaischer Settlor war zu Lebzeiten zugleich Trustee und alleiniger Begünstigter. Nach seinem Tod sollte seine in Madrid wohnende Tochter, die dem Zuzüglerregime nach Artikel 93 LIRPF unterlag, die Trust-Vermögenswerte erhalten. Der Trust hielt keine spanischen Vermögenswerte.

Nach ständiger DGT-Auffassung gilt der Trust für spanische Zwecke als nicht errichtet. Der Settlor bleibt Eigentümer der eingebrachten Vermögenswerte. Begünstigte müssen sie zu seinen Lebzeiten grundsätzlich weder in der Vermögensteuer noch in der Solidaritätsteuer erklären. Anders kann es sein, wenn sie bereits ein durchsetzbares, eigentumsähnliches Recht besitzen.

Ausschüttungen und Erwerb von Todes wegen

Eine unentgeltliche Ausschüttung während der Lebenszeit des Settlor wird als direkte Schenkung von ihm an den Begünstigten behandelt. Mit seinem Tod gelten die Trust-Werte als unmittelbar auf die Begünstigten übertragen. Eine in Spanien ansässige Person unterliegt dann der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf den weltweiten Erwerb, unabhängig vom Belegenheitsort der Vermögenswerte.

Welches Regionalrecht gilt, richtet sich nach den anwendbaren Anknüpfungsregeln und regelmäßig nach der Region des Begünstigten; im entschiedenen Fall war dies Madrid. Fehlt ein regionaler Bezug über den Erblasser, kann die nationale Stelle der AEAT für Nachlässe Nichtansässiger zuständig sein.

Beckham-Regime und Strukturprüfung

Artikel 93 LIRPF verändert nur die Mechanik der Einkommensteuer. Die Person bleibt für Vermögen-, Solidarität- sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer in Spanien ansässig. Das Beckham-Regime ist daher kein allgemeiner Vermögens- oder Nachfolgeplanungsschutz.

Revocable, irrevocable und discretionary Trusts können je nach Trust Deed, vorbehaltenen Rechten, Trustee-Ermessen und Protector-Befugnissen unterschiedlich behandelt werden. Familien sollten bereits vor dem Zuzug sämtliche Trust-Urkunden, Änderungen, Letters of Wishes, Bewertungen und Trustee-Protokolle sorgfältig prüfen. Auch frühere Ausschüttungen und bereits entstandene Rechte sind in die Analyse einzubeziehen, weil sie den Besteuerungszeitpunkt vorverlagern können. Wichtig ist zudem Liquidität für eine mögliche Erbschaftsteuer auf weltweites Vermögen unmittelbar nach dem Tod des Settlor. Die Kernaussage bleibt: Trust unbeachtlich, Eigentum beim Settlor, direkter steuerpflichtiger Erwerb beim Begünstigten.