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Besteuerung von Trusts in Spanien: Hinweise für britische und US-amerikanische Expats

Die verbindliche DGT-Auskunft V2324-23 erläutert die spanische Besteuerung ausländischer Trusts: Maßgeblich sind die konkreten Rechte von Settlor und Begünstigten sowie Art und Zeitpunkt jeder Ausschüttung.

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Lullius

Spanien erkennt einen Trust nicht als eigenständige Rechtsperson nach dem Verständnis von Common-Law-Staaten an. Die verbindliche DGT-Auskunft V2324-23 vom 30. August 2023 erläutert die Folgen für in Spanien ansässige Begünstigte, insbesondere bei britischen und US-amerikanischen Trusts.

Der entschiedene Fall und die spanische Grundregel

Die Auskunft betraf eine in Spanien ansässige Person, die discretionary beneficiary eines ausländischen Trusts war. Der Trust erzielte ausländische Einkünfte; zu klären waren die Folgen für Einkommensteuer (IRPF), Vermögensteuer (IP) sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD).

Da der Trust steuerlich grundsätzlich „transparent“ beziehungsweise unbeachtlich ist, werden Rechte und Transaktionen den beteiligten Personen unmittelbar zugerechnet. Besteht ein gegenwärtiger, durchsetzbarer Anspruch auf Einkünfte, kann die Zurechnung bereits vor einer Auszahlung erfolgen. Bei einem discretionary Trust hängt die Besteuerung dagegen regelmäßig von der tatsächlichen Ausschüttung und der konkreten Entscheidungsmacht des Trustee ab.

IRPF, Vermögensteuer und ISD

Im entschiedenen Fall waren die erhaltenen Ausschüttungen als Einkünfte aus beweglichem Kapital in der spanischen IRPF zu erklären und nach den progressiven Sätzen der Sparbemessungsgrundlage zu versteuern. Sie waren weder steuerfrei noch allein deshalb Schenkungen, weil der Trustee über die Ausschüttung entscheiden konnte.

Die zugrunde liegenden Trust-Vermögenswerte gehören nicht zur Vermögensteuerbemessungsgrundlage des Begünstigten, wenn dieser kein gegenwärtiges Eigentumsrecht oder eine vergleichbare aktuelle Verfügungsmacht besitzt. ISD entsteht erst, wenn Vermögen durch Schenkung oder von Todes wegen auf den Begünstigten übergeht. Reine Einkommensausschüttungen unterliegen dagegen der IRPF.

Praktische Folgen für UK- und US-Expats

Die spanische Behandlung hängt weniger von der ausländischen Bezeichnung als von Trust Deed, Widerruflichkeit, Ausschüttungsregeln und den tatsächlichen Rechten von Settlor, Trustee und Begünstigten ab. Vor einem Zuzug sollten diese Dokumente und sämtliche Zahlungsströme geprüft werden.

Fehlerhafte oder unterlassene Angaben können heute zu Doppelbesteuerung, Nachzahlungen und Sanktionen führen; eine falsch eingeordnete Vermögensübertragung kann zudem ISD auslösen. Bei revocable und irrevocable Trusts können sich je nach vorbehaltenen Rechten des Settlor unterschiedliche Zurechnungen ergeben. Auch eine Änderung der Begünstigtenstellung oder des Trustee-Ermessens kann die spanische Behandlung verändern. Vor jeder einzelnen Ausschüttung sollte daher geklärt werden, ob Einkommen, Kapital oder eine unentgeltliche Vermögensübertragung vorliegt. Mandanten sollten Ausschüttungsbeschlüsse, Kontoauszüge, Herkunft und steuerliche Qualifikation jeder Zahlung zeitnah dokumentieren und die spanische Erklärung mit der Behandlung im Errichtungsstaat sorgfältig abstimmen.