Fallstudie: Erfolgreiche Steuerprüfung zum Beckham Law

Erfolgreicher Abschluss einer steuerlichen Außenprüfung im Zusammenhang mit der Anwendung des Beckham-Gesetzes

Hintergrund

Ein internationaler Führungskraft aus dem Technologiesektor, der kürzlich nach Spanien umgezogen war, wandte sich an Lullius Partners, nachdem seine Anmeldung für das spanische Sonderregime für Expats („Beckham Law“) abgelehnt worden war. Die spanische Steuerbehörde vertrat die Auffassung, dass kein ausreichender ursächlicher Zusammenhang zwischen seinem Umzug nach Spanien und seiner beruflichen Tätigkeit vorlag – ein entscheidendes Kriterium für die Anwendung des Sonderregimes gemäß Artikel 93 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF).

Herausforderung

Nach Ablehnung der Anmeldung leitete die Steuerbehörde eine umfassende Außenprüfung ein, mit besonderem Augenmerk auf die steuerliche Ansässigkeit, weltweite Einkünfte, die Substanz seiner spanischen Tätigkeit sowie internationale Verflechtungen. Es bestand das Risiko erheblicher Steuernachforderungen und Sanktionen, sollte das Sonderregime endgültig abgelehnt werden.

Unser Ansatz

Das Team von Lullius Partners übernahm die vollständige Verteidigung des Mandanten gegenüber der Steuerbehörde. Unsere Strategie umfasste:

  • Eine umfassende rechtliche Analyse zur Auslegung des „ursächlichen Zusammenhangs“ im Lichte aktueller Verwaltungsauffassungen und Rechtsprechung.
  • Die Erstellung einer strukturierten Verteidigung mit detaillierten Belegen für die Entscheidung des Mandanten, nach Spanien zu ziehen – einschließlich der beruflichen, familiären und finanziellen Beweggründe.
  • Die Darstellung der wirtschaftlichen Substanz der spanischen Gesellschaft und seiner aktiven Rolle als Geschäftsführer.
  • Die enge Koordination mit dem steuerlichen Berater des Mandanten in seinem Herkunftsland zur Vermeidung einer möglichen Doppelbesteuerung.

Ergebnis

Die Außenprüfung wurde ohne Steuernachzahlung oder Sanktionen abgeschlossen. Die spanische Steuerbehörde erkannte rückwirkend die Anwendung des Sonderregimes nach dem Beckham-Gesetz an. Unser Mandant konnte somit weiterhin von einer vorteilhaften Besteuerung seiner ausländischen Einkünfte profitieren, während seine steuerliche Situation vollständig regularisiert wurde.

Wesentliche Erkenntnisse

Dieser Fall unterstreicht die Relevanz eines fundierten strategischen Ansatzes bei internationalen Umzügen und der Anwendung komplexer Sonderregelungen. Frühzeitige Planung, rechtlich belastbare Argumentation und eine stringente Dokumentation sind entscheidend, um potenzielle Risiken zu minimieren und steuerliche Vorteile zu sichern.

Bei Lullius Partners beraten wir internationale Fachkräfte, Unternehmer und vermögende Privatpersonen umfassend zur steuerlichen Ansässigkeit in Spanien, zur Anwendung des Beckham-Gesetzes sowie zu internationalen Strukturierungsfragen. Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie wir Sie unterstützen können.