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Krypto-Assets im Fokus: Spaniens Steuerbehörden intensivieren Steuerprüfungen

Die AEAT intensiviert 2025 Prüfungen zu Krypto-Assets. Modelos 721, 172 und 173 sowie DAC8 ermöglichen den Abgleich von Wallets, Transaktionen, Erträgen und Vermögenswerten.

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Lullius

Die spanische Steuerverwaltung (AEAT) hat im Jahr 2025 Prüfungen und Auskunftsersuchen zu Krypto-Assets deutlich ausgeweitet. Betroffen sind private Anleger ebenso wie Börsen, Wallet-Anbieter und andere Dienstleister. Im Mittelpunkt steht der Abgleich gemeldeter Bestände und Transaktionen mit den spanischen Steuererklärungen.

Welche Daten die AEAT erhält

Mehrere Meldewege ergänzen einander: Modelo 721 betrifft im Ausland verwahrte Krypto-Assets, während Modelos 172 und 173 Informationen zu in Spanien verwahrten Beständen und Transaktionen liefern. Hinzu kommen die europäischen DAC8-Regeln, die den grenzüberschreitenden Informationsaustausch weiter verdichten.

Dienstleister müssen detaillierte Angaben zu Wallets, Salden und Bewegungen bereitstellen. Die AEAT kann diese Daten mit Einkommen-, Vermögen- und sonstigen Erklärungen sowie Informationen aus früheren Jahren abgleichen. Die Annahme, dezentrale oder ausländische Plattformen seien dauerhaft unsichtbar, ist daher nicht belastbar.

Prüfungsfelder und Risiken

Bei Anlegern werden insbesondere Veräußerungsgewinne, Tauschvorgänge zwischen Token, Staking-Erträge, DeFi-Einkünfte und Transfers zwischen Wallets geprüft. Interne Transfers sind von steuerlich relevanten Vorgängen sauber zu unterscheiden. Starke Kursschwankungen können außerdem dazu führen, dass Vermögensteuer- oder Solidaritätsteuerschwellen unerwartet überschritten werden.

Für Plattformen entstehen formale Pflichten mit zahlreichen Einzeldaten. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können kumulierte Sanktionen von mehreren hundert Euro je Datenpunkt auslösen. Unvollständige historische Datensätze erschweren zudem die Berechnung von Anschaffungskosten und steuerpflichtigen Ergebnissen.

Vorsorge vor einer Prüfung

Mandanten sollten Transaktionen sämtlicher Börsen und Wallets zusammenführen, Ein- und Auszahlungen abstimmen und Anschaffungskosten sowie Bewertungszeitpunkte nachvollziehbar belegen. Dazu gehören auch Gründe für Wallet-Transfers und die steuerliche Einordnung von Staking, Lending oder DeFi-Protokollen.

Für jedes steuerpflichtige Ereignis müssen Datum, Menge, Euro-Wert und zugehörige Gebühren feststehen. Bei Tauschgeschäften ist der Wert beider Krypto-Assets zum Transaktionszeitpunkt zu dokumentieren. Self-Custody beseitigt die Erklärungspflicht nicht; sie erhöht vielmehr die Verantwortung des Mandanten für vollständige eigene Aufzeichnungen.

Wurden Bestände oder Einkünfte nicht erklärt, ist eine freiwillige Berichtigung vor Beginn einer Prüfung zu untersuchen. Sie beseitigt nicht jedes Risiko, ist aber regelmäßig günstiger als eine erst durch AEAT-Daten ausgelöste Korrektur. Dabei sind Einkommen-, Vermögen- und Informationspflichten für jedes Jahr getrennt zu prüfen. Die AEAT kann außerdem frühere Erklärungen anhand neu eingehender Plattformdaten rückwirkend auf Widersprüche und bisher unbekannte Vermögensbewegungen untersuchen. Eine laufende, vollständige, zeitnahe und plattformübergreifende Dokumentation ist deshalb auch weiterhin uneingeschränkt zentral für Steuererklärung und Verteidigung.