Lullius Partners: führend bei Steuerstreitigkeiten in Spanien
Internationale Steuerstreitigkeiten verbinden materielles Steuerrecht mit Fristen, Beweisführung und Verfahrensstrategie. Lullius Partners vertritt Privatpersonen, Familien und ausländische Unternehmen in spanischen Prüfungen, Wirtschaftsverwaltungsverfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
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- Lullius
Vom Prüfungsverfahren bis zur Kassation
Die Tätigkeit umfasst komplexe Prüfungen der staatlichen AEAT und regionaler Steuerbehörden, verwaltungsinterne Rechtsbehelfe sowie Beschwerden vor den regionalen Wirtschaftsverwaltungsgerichten und dem Zentralen Wirtschaftsverwaltungsgericht TEAC. Im gerichtlichen Verfahren werden Mandate vor der Audiencia Nacional, den zuständigen Obergerichten und dem Tribunal Supremo geführt. Hinzu kommen Vorabentscheidungsverfahren und Streitigkeiten mit unions- oder abkommensrechtlichem Bezug.
Typische Themen sind Steuerwohnsitz, Wegzugsbesteuerung, Vermögensteuer, Quellensteuer, Betriebsstätten und grenzüberschreitende Gesellschaftsstrukturen. Bei hohen Beträgen entscheidet eine frühe Analyse darüber, welche Tatsachen beweisbar sind, welche Verfahrensmängel bestehen und ob neben dem nationalen Rechtsweg ein internationales Verständigungsverfahren einzuleiten ist.
Streitigkeiten zum Beckham-Regime
Das Zuzüglerregime nach Artikel 93 LIRPF wird zunehmend geprüft. Verfahren betreffen Geschäftsführer, CEOs, Investmentmanager, Technologieunternehmer und Remote-Arbeitende. Die AEAT hinterfragt insbesondere den Kausalzusammenhang zwischen Zuzug und Tätigkeit, die wirtschaftliche Substanz des Arbeitgebers, mehrstaatige Vergütungen und die tatsächliche Ausübung ausländischer Organfunktionen aus Spanien.
Eine rückwirkende Versagung kann mehrere offene Jahre, weltweites Einkommen, Vermögensteuer, Zinsen und Sanktionen erfassen. Die Verteidigung muss deshalb Zulassungsunterlagen, Arbeits- und Organfunktion, Reisetage, Leistungsort und Gesellschaftssubstanz als einheitliche Beweiskette darstellen. Berechtigtes Vertrauen und Verfahrensgarantien sind neben den materiellen Voraussetzungen gesondert zu prüfen.
Internationale Sachverhalte aus einer Verfahrensperspektive
Das Team verfügt über Erfahrung aus internationalen Kanzleien und Big-Four-Beratung und bearbeitet auch Streitwerte im Millionenbereich. Dazu gehören komplexe Unternehmensstrukturen, spanische Betriebsstätten und Rückforderungen grenzüberschreitender Dividenden-Quellensteuer. Die Beratung erfolgt auf Englisch, Deutsch, Französisch und Spanisch und wird bei Bedarf mit Kanzleien insbesondere im Vereinigten Königreich, Deutschland, der Schweiz und den USA koordiniert.
Mandanten sind international mobile Privatpersonen, vermögende Familien, Family Offices, ausländische Unternehmen sowie Sportler, Künstler und Digital Nomads. Dieselbe Tatsachenlage muss in allen betroffenen Staaten konsistent vertreten werden; eine isolierte spanische Lösung kann andernorts neue Doppelbesteuerung erzeugen.
Frühe Verteidigung schafft Optionen
Bereits die erste Antwort auf ein Auskunftsersuchen prägt den weiteren Akteninhalt. Fristenkontrolle, vollständige Akteneinsicht und eine belastbare Chronologie sollten deshalb vor jeder Einlassung stehen. Je nach Lage sind Verhandlung, Einspruch, Wirtschaftsverwaltungsbeschwerde oder Klage vorzubereiten. Das Ziel ist nicht eine standardisierte Eskalation, sondern der Verfahrensweg, der Beweislage, wirtschaftliches Risiko und internationale Folgen am besten zusammenführt.