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Spanische Steuerbehörden gehen gegen vorgetäuschte Auslandsansässigkeit vor

Der spanische Steuerkontrollplan 2024 nimmt vorgetäuschte Auslandsansässigkeit verstärkt ins Visier, insbesondere bei vermögenden Personen, die tatsächlich mehr als 183 Tage in Spanien leben.

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Lullius

Die im spanischen Staatsanzeiger (BOE) veröffentlichten Leitlinien zum jährlichen Steuerkontrollplan 2024 stellen vorgetäuschte Auslandsansässigkeit ausdrücklich in den Mittelpunkt. Die spanische Steuerverwaltung will insbesondere Fälle prüfen, in denen Personen tatsächlich in Spanien leben, ihre Ansässigkeit aber formal in Niedrigsteuergebieten verorten.

Warum die Steuerverwaltung intensiver prüft

Nach den im BOE wiedergegebenen Erfahrungen haben sich bei der Kontrolle bedeutender Vermögen Verhaltensweisen gezeigt, die den Interessen des Fiskus erheblich schaden. Im Fokus stehen vor allem vermögende Steuerpflichtige, deren effektive Besteuerung durch eine nur behauptete Auslandsansässigkeit unter dem gesetzlich geschuldeten Niveau bleibt.

Besondere Aufmerksamkeit gilt ausländischen Staatsangehörigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien begründen und sich im Kalenderjahr länger als 183 Tage dort aufhalten, aber weiterhin lediglich Einkommensteuer für Nichtansässige auf spanische Einkünfte zahlen. Wer in Spanien steuerlich ansässig ist, unterliegt grundsätzlich der Einkommensteuer auf sein weltweites Einkommen; eine Erklärung allein als Nichtansässiger ist dann unzutreffend.

HNWI und UHNWI als Prüfungsschwerpunkt

Im Jahr 2024 sollen direkte Ermittlungen gegen wirtschaftlich besonders leistungsfähige Personen fortgeführt werden. Der Plan nennt ausdrücklich HNWI (High Net Worth Individuals) und UHNWI (Ultra High Net Worth Individuals). Ziel ist, widersprüchliche Ansässigkeitsangaben zu erkennen und nicht ordnungsgemäß erklärte Sachverhalte nachzuversteuern.

Die Steuerverwaltung kann Aufenthaltsdaten mit Immobiliennutzung, Verbrauchs- und Zahlungsdaten, familiären Bindungen sowie wirtschaftlichen Interessen abgleichen. Ein ausländisches Ansässigkeitszertifikat ist wichtig, beseitigt aber nicht automatisch alle Zweifel, wenn die tatsächlichen Umstände auf Spanien verweisen oder ein Doppelbesteuerungsabkommen gesondert anzuwenden ist. Maßgeblich bleibt stets die tatsächliche Lebensführung des jeweiligen Jahres.

Empfohlene Vorsorge

Wer einen wesentlichen Teil des Jahres in Spanien verbringt, sollte Aufenthaltskalender, Reisebelege, Wohnverhältnisse, familiäre Bindungen und wirtschaftliche Interessen vor Abgabe der Steuererklärung zusammenhängend prüfen. Ergeben sich widersprüchliche Erklärungen in mehreren Staaten, ist zusätzlich das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen zu analysieren.

Eine proaktive Prüfung kann fehlerhafte Erklärungen, Nachzahlungen und spätere Streitverfahren vermeiden. Besonders für HNWI und UHNWI empfiehlt sich eine dokumentierte Ansässigkeitsanalyse, die den tatsächlichen Lebens- und Vermögensverhältnissen entspricht. Diese Analyse sollte für jedes Kalenderjahr gesondert vorgenommen und bei familiären, beruflichen oder vermögensbezogenen Veränderungen vollständig aktualisiert werden. Werden Fehler erkannt, ist zeitnah zu prüfen, ob und wie frühere Erklärungen berichtigt werden müssen, bevor die AEAT ein Kontrollverfahren eröffnet. Dafür ist eine vollständige und zeitnah geführte Belegsammlung entscheidend.