Erste Prüfung des Vorgangs
Wir analysieren Formular 149, die Bescheinigung, die eingereichten Nachweise, Erklärungen nach Formular 151 und spätere Schreiben. So bestimmen wir den tatsächlichen Prüfungsumfang, die nächsten Fristen und mögliche Lücken in der Beweislage. Zugleich prüfen wir, welche Angaben bereits aktenkundig sind, welche Unterlagen die Behörde noch verlangen könnte und welche Entscheidungen vor der ersten inhaltlichen Antwort getroffen werden müssen.
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