Steuerstreit

Steuerprüfungen zur Lex Beckham in Spanien

Eine wirksame Option muss sich auch dann belegen lassen, wenn die spanische Steuerbehörde die zugrunde liegenden Tatsachen prüft.

Mit dem Antrag auf Spaniens Sonderregelung für zuziehende Arbeitnehmer —der sogenannten Lex Beckham— und der Ausstellung der Bescheinigung durch die spanische Steuerbehörde ist die Prüfung nicht abgeschlossen. Die Behörde kann später untersuchen, ob die Zugangsvoraussetzungen tatsächlich erfüllt waren, ob die mit Formular 149 mitgeteilten Umstände der gelebten Realität entsprechen und ob die jährlichen Erklärungen nach Formular 151 die steuerliche Position richtig abbilden.

Im Mittelpunkt stehen häufig der zeitliche Ablauf des Zuzugs, die frühere steuerliche Ansässigkeit, die rechtliche und tatsächliche Grundlage der beruflichen Tätigkeit, die konkret ausgeübten Funktionen und die Stellung des Arbeitgebers oder der geleiteten Gesellschaft. Hinzu kommen Vergütung, Beteiligungsprogramme, Zahlungen aus dem Ausland, Lohnsteuerabzug sowie die Frage, ob die Tätigkeit, die den Zuzug ausgelöst hat, wirklich von Spanien aus ausgeübt wurde.

Lullius vertritt Führungskräfte, Geschäftsführer, Unternehmer, qualifizierte Fachkräfte und ihre Arbeitgeber bei Auskunftsersuchen, begrenzten Prüfungen und umfassenden Steuerprüfungen zur Lex Beckham. Wir verbinden die fachliche Analyse von Artikel 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes mit einer klaren Beweis- und Verfahrensstrategie. Jede Antwort ist Teil eines einheitlichen, belastbaren Vorbringens und keine isolierte Erklärung, die später mit anderen Angaben kollidieren könnte.

Zu Beginn rekonstruieren wir die Tatsachen und den gesamten Verwaltungsvorgang. Wir prüfen die Unterlagen zum Formular 149, Arbeits- und Gesellschaftsdokumente, Lohnabrechnungen, Quellensteuerbescheinigungen, tatsächliche Funktionen, frühere Ansässigkeit, Reisen, interne Kommunikation und bereits eingereichte Erklärungen. Bei mehreren Rechtsordnungen koordinieren wir ausländische Berater und Beweismittel, damit die spanische Position nicht auf unvollständigen Übersetzungen oder rechtlichen Begriffen ohne wirtschaftlichen Kontext beruht.

Spezialisierte Beratung

Verteidigung in Prüfungen zur Lex Beckham

Erste Prüfung des Vorgangs

Wir analysieren Formular 149, die Bescheinigung, die eingereichten Nachweise, Erklärungen nach Formular 151 und spätere Schreiben. So bestimmen wir den tatsächlichen Prüfungsumfang, die nächsten Fristen und mögliche Lücken in der Beweislage. Zugleich prüfen wir, welche Angaben bereits aktenkundig sind, welche Unterlagen die Behörde noch verlangen könnte und welche Entscheidungen vor der ersten inhaltlichen Antwort getroffen werden müssen.

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Ab dem ersten Auskunftsersuchen

Verteidigungsstrategie

  • Die Bescheinigung beendet die Prüfung nicht. Die Bescheinigung bestätigt die Aufnahme in das Sonderregime für die praktische Anwendung. Dennoch kann die spanische Steuerbehörde frühere Ansässigkeit, Zuzugsgrund, berufliche Verbindung und die weitere Einhaltung der Voraussetzungen untersuchen. Wir trennen den ursprünglichen Zugang, den Verbleib im Regime und die richtige jährliche Besteuerung. Die Antwort grenzt Frage, Zeitraum und Beweislage präzise ab und wahrt zugleich Verfahren, Fristen und rechtliches Gehör.
  • Tatsachen wiegen schwerer als Bezeichnungen. Die Bezeichnung als Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Unternehmer oder Freiberufler entscheidet nicht über das Ergebnis. Maßgeblich sind die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, der Ort der Entscheidungen und der wirkliche Grund für den Zuzug. Wir erstellen eine klare Chronologie aus zeitnahen Unterlagen und erläutern ausländische Dokumente, bevor wir uns darauf stützen. Die Beweise sind vollständig genug, um die Tatsachen zu belegen, und fokussiert genug, um das zentrale Argument sichtbar zu halten.
  • Die erste Antwort muss den Rechtsbehelf mitdenken. Eine frühe Stellungnahme kann den weiteren Verlauf prägen. Vor der Antwort prüfen wir Rechtslage, Beweisschwächen, Korrekturrisiko und mögliche Sanktionen, ohne Argumente aufzugeben, die später benötigt werden könnten. Bei einer angekündigten Korrektur trennen wir tatsächliche, rechtliche und rechnerische Streitpunkte und bewerten Zahlung, Aussetzung und Sicherheiten. Ein Rechtsbehelf baut auf dem von Anfang an entwickelten Vorgang auf, nicht auf einer nachträglich ausgetauschten Darstellung.
  • Grenzüberschreitende Beweise, unter Kontrolle. Relevante Unterlagen können bei Arbeitgebern, Gesellschaften, Banken und Beratern in mehreren Rechtsordnungen liegen. Wir bestimmen die Verantwortlichen und führen ein gemeinsames Verzeichnis, damit Herkunft und Kontext jedes Dokuments erhalten bleiben. Sensible Informationen werden vor der Vorlage auf Relevanz, Vollständigkeit und Konsistenz geprüft. Klare Meilensteine —Stand, nächste Frist, anstehende Entscheidung und Risikoveränderung— halten Mandanten und gegebenenfalls Arbeitgeber während des gesamten Verfahrens abgestimmt.

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Wenn Sie ein Auskunftsersuchen zur Lex Beckham erhalten haben, nennen Sie uns das Verfahren und die nächste Frist. Wir besprechen mit Ihnen die unmittelbar erforderlichen Schritte.

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