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Intensivierte Steuerprüfungen bei Begünstigten des Beckham-Regimes

Die AEAT kontrolliert das spanische Beckham-Regime zunehmend anhand der tatsächlichen Umstände. Im Fokus stehen der berufliche Anlass des Zuzugs, reale Tätigkeit des Arbeitgebers und wirtschaftliche Substanz verbundener Gesellschaften. Eine formelle Zulassung schützt nicht vor einer späteren rückwirkenden Prüfung.

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Lullius

Voraussetzungen und aktuelle Risikomuster

Das 2005 eingeführte und 2015 reformierte Zuzüglerregime gilt grundsätzlich für sechs Jahre. Arbeitseinkünfte werden bis 600.000 Euro mit 24 % besteuert. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten ab der maßgeblichen Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung zu stellen; in den fünf Vorjahren darf keine spanische Steueransässigkeit bestanden haben.

Begünstigte Zuzugsgründe umfassen eine neue spanische Beschäftigung, Entsendung, Remote-Arbeit für ein ausländisches Unternehmen, eine Geschäftsführungsfunktion sowie bestimmte unternehmerische, hochqualifizierte oder Forschungs- und Innovationstätigkeiten. Die AEAT prüft, ob der Umzug tatsächlich durch diese Tätigkeit veranlasst wurde. Wer erst Monate nach einem aus anderen Gründen erfolgten Zuzug eine Stelle sucht, kann den notwendigen Kausalzusammenhang nicht ohne Weiteres belegen.

Substanz von Arbeitgeber und Gesellschaft

Ausländische Arbeitgeber in Niedrigsteuerstaaten werden auf Personal, Räume, Kunden, Entscheidungsprozesse und echte Geschäftstätigkeit untersucht. Dasselbe gilt für spanische Gesellschaften, deren Geschäftsführer das Regime nutzt. Leere Gesellschaften, die nur Vergütung durchleiten oder persönliche Tätigkeit in Körperschaftseinkünfte umwandeln, können als Scheinkonstruktionen behandelt werden.

Besondere Aufmerksamkeit gilt Einpersonengesellschaften oder Arbeitgebern, die zu mehr als 50 % dem Begünstigten, einem Mehrheitsgesellschafter oder dessen Ehegatten gehören. Eigentum allein führt nicht automatisch zur Versagung, erhöht aber den Nachweisbedarf für Fremdüblichkeit, Funktion und operative Eigenständigkeit.

Folgen einer rückwirkenden Versagung

Entfällt das Regime, gilt die reguläre IRPF mit progressiven Sätzen, die über 45 % liegen können. Statt begrenzter spanischer Einkünfte können weltweites Einkommen und – nach den allgemeinen Regeln – das globale Vermögen steuerpflichtig werden. Die AEAT kann die vergangenen vier noch nicht verjährten Jahre berichtigen und Differenzsteuer, Zinsen sowie Sanktionen von 100 % bis 150 % des nicht gezahlten Betrags festsetzen.

Übersteigt die hinterzogene Steuer 120.000 Euro je Steuerjahr, kommt Artikel 305 des spanischen Strafgesetzbuchs in Betracht. Eine Regimeprüfung kann damit von einer Verwaltungsfrage zu einem strafrechtlich sensiblen Verfahren werden.

Verteidigung beginnt vor der Prüfung

Modelo 149, Arbeits- oder Entsendevertrag, Sozialversicherungsunterlagen und Zuzugsdaten müssen chronologisch zusammenpassen. Für Arbeitgeber und Gesellschaften sind Verträge, Personal, Büroräume, Kunden, Rechnungen und Leitung nachzuweisen. Ein interner Review sollte mögliche Widersprüche vor einem AEAT-Schreiben identifizieren.

Nach Beginn der Prüfung sind Fristen, Aktenzugang und konsistente Kommunikation entscheidend. Sanktionen erfordern eine eigenständige Begründung von Schuld und können auch dann angefochten werden, wenn eine Steuerkorrektur Bestand hat. Frühe spezialisierte Verteidigung wahrt deshalb materielle und verfahrensrechtliche Optionen.