Lullius BriefingPrivate Wealth

Mallorca senkt die Vermögensteuer

Seit der balearischen Reform gilt für die regionale Vermögensteuer ein allgemeiner Freibetrag von 3.000.000 €. Er wirkt ab der Vermögensteuererklärung 2024, die 2025 eingereicht wird; die staatliche Solidaritätssteuer auf große Vermögen bleibt davon unberührt.

Veröffentlicht
Lesezeit
3 Min.
Verfasst von
Lullius

Die Balearen – Mallorca, Menorca und Ibiza – haben den persönlichen Freibetrag der Vermögensteuer im Rahmen des regionalen Haushalts 2024 deutlich angehoben. Für viele Ansässige und Eigentümer entfällt damit die regionale Vermögensteuer. Bei größeren Vermögen muss jedoch stets das Zusammenspiel mit der staatlichen Solidaritätssteuer geprüft werden.

Freibetrag von 700.000 € auf 3.000.000 € erhöht

Die Haushaltsvereinbarung von PP und Vox erhöhte den allgemeinen balearischen Freibetrag von 700.000 € auf 3.000.000 €. Die Änderung gilt erstmals für das Vermögen zum 31. Dezember 2024 und damit für die im Jahr 2025 einzureichende Steuererklärung. Für auf den Balearen Ansässige kann zusätzlich ein Freibetrag von bis zu 300.000 € für die Hauptwohnung gelten; Immobilien, die über Gesellschaftsstrukturen gehalten werden, fallen nach dem Ausgangstext nicht darunter.

Spanisch Ansässige werden grundsätzlich mit ihrem weltweiten Nettovermögen erfasst, Nichtansässige nur mit spanischem Vermögen. Steuerpflichtig sind typischerweise Immobilien, Guthaben, Anlagen, Beteiligungen, Schmuck, Kunst, Fahrzeuge und Boote nach Abzug berücksichtigungsfähiger Schulden.

Tarif und Solidaritätssteuer

Für Vermögen oberhalb der Freibeträge nennt der englische Ausgangstext einen Satz von 2,35 % bis zu einer Bemessungsgrundlage von 5.454.958 €, anschließend 2,9 % und oberhalb von 10.909.915 € einen Satz von 3,45 %. Die regionale Reform soll die Balearen gegenüber Andalusien und Madrid wettbewerbsfähiger machen, wo eine 100-%-Entlastung der Vermögensteuer vorgesehen war.

Die 2022 als vorübergehende staatliche Abgabe eingeführte Solidaritätssteuer auf große Vermögen wird durch den erhöhten balearischen Freibetrag nicht beseitigt. Sie greift nach den dargestellten Regeln bei Vermögen oberhalb von 3.000.000 € und kann von den autonomen Gemeinschaften nicht geändert werden. Bereits gezahlte reguläre Vermögensteuer wird auf die Solidaritätssteuer angerechnet, sodass dasselbe Vermögen nicht doppelt belastet wird.

Zwei Berechnungsbeispiele

Fall 1: Paul lebt auf Mallorca, besitzt eine Immobilie im Wert von 1.000.000 € und weitere Vermögenswerte von 500.000 €. Vor der Reform hätte seine Vermögensteuer nach dem Beispiel rund 2.300 € betragen; die Solidaritätssteuer wäre null gewesen. Für 2024 fällt aufgrund des neuen Freibetrags weder Vermögensteuer noch Solidaritätssteuer an.

Fall 2: Anna lebt auf Mallorca, besitzt eine Immobilie im Wert von 3.500.000 € und Anlagen von 800.000 €. Vor der Reform werden im Beispiel etwa 50.000 € Vermögensteuer und 5.100 € Solidaritätssteuer errechnet; zu zahlen wäre wegen der Anrechnung nur die höhere regionale Belastung. Nach der Reform sinkt die Vermögensteuer auf ungefähr 7.500 €. Da sie weiterhin höher ist als die Solidaritätssteuer, bleibt es bei der balearischen Steuer.

Individuelle Berechnung bleibt erforderlich

Freibeträge allein entscheiden nicht über die tatsächliche Belastung. Ansässigkeit, Eigentumsform, Schulden, Hauptwohnung, Unternehmensbeteiligungen und Bewertung können das Ergebnis verändern. Auch die Rechtslage der Solidaritätssteuer und regionale Tarife sind für das jeweilige Steuerjahr zu bestätigen.

Steuersätze, Anwendungsbereich und Vergünstigungen können sich ändern. Die Zahlen geben den Stand des englischen Ausgangstextes wieder und ersetzen keine Berechnung anhand der im betreffenden Jahr geltenden Vorschriften.