Neue Steuerbefreiung für Geldschenkungen innerhalb der Familie auf Mallorca
Seit dem Decreto-ley 4/2025 vom 26. Juli 2025 können Geldschenkungen zwischen nahen Angehörigen auf den Balearen vollständig von der Schenkungsteuer befreit sein. Voraussetzung sind insbesondere die regionale Zuständigkeit und eine lückenlos dokumentierte Übertragung.
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- Lullius
Neue Entlastungen nach Verwandtschaftsgrad
Die am 27. Juli 2025 im BOIB veröffentlichte Reform ändert Artikel 24 bis des konsolidierten regionalen Steuergesetzes (Decreto Legislativo 1/2014). Für Geldschenkungen zwischen Angehörigen der Gruppen I und II gilt nun eine Steuerbefreiung von 100 %. Erfasst sind insbesondere Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie Adoptiveltern und Adoptivkinder.
Für Seitenverwandte zweiten und dritten Grades, etwa Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten und Neffen, beträgt die Entlastung 60 %. Bei weiter entfernten Verwandten oder nicht verwandten Personen sind 35 % vorgesehen. Damit nähern sich die Balearen anderen Autonomen Gemeinschaften mit weitreichenden Begünstigungen für familiäre Vermögensübertragungen an.
Formelle Voraussetzungen
Die Begünstigung setzt eine öffentliche notarielle Urkunde voraus. Das Geld muss von einem Konto des Schenkers stammen und die Übertragung vollständig nachvollziehbar sein, etwa durch Banküberweisung, Namensscheck oder eine beim Notar dokumentierte Übergabe. Diese Anforderungen dienen nicht nur der Geldwäscheprävention und Steuertransparenz, sondern sind auch für die Verteidigung der Steuerbefreiung in einer späteren Prüfung wesentlich.
Steuerliche Ansässigkeit und Zuständigkeit der Balearen
Die balearischen Vorschriften gelten nur, wenn die Autonome Gemeinschaft nach dem spanischen Schenkungsteuergesetz 29/1987 für den Vorgang zuständig ist. Bei Geldschenkungen richtet sich das anwendbare regionale Recht grundsätzlich nach der steuerlichen Ansässigkeit des Beschenkten. Dieser muss in der Mehrzahl der fünf Steuerjahre vor der Schenkung auf den Balearen steuerlich ansässig gewesen sein. Sind weder Schenker noch Beschenkter in Spanien ansässig, kann bei einer Geldschenkung der Ort des Bankkontos des Schenkers maßgeblich werden.
Davon zu unterscheiden ist die zivilrechtliche Gebietszugehörigkeit, die vecindad civil. Sie entscheidet nicht über das regionale Schenkungsteuerrecht, kann aber erbrechtlich bedeutsam sein. Eine balearische vecindad civil kann nach zwei Jahren Aufenthalt mit ausdrücklicher Erklärung oder nach zehn Jahren ohne eine solche Erklärung erworben werden.
Fazit für internationale Familien
Die Reform eröffnet Familien mit Bezug zu Mallorca erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten für liquide Vermögensübertragungen. Sie kann auch mit dem Zuzüglerregime nach Artikel 93 LIRPF kombiniert werden. Vor jeder Schenkung sollten jedoch Ansässigkeit, regionale Zuständigkeit, Herkunft der Mittel und notarielle Dokumentation geprüft werden. Nur eine vorab abgestimmte Umsetzung sichert die vorgesehene Steuerbefreiung.