Spanische Steuerbehörde verliert die Hälfte ihrer Gerichtsverfahren
Zwischen der spanischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen sind zahlreiche Verfahren über Steuerbescheide und Sanktionen anhängig. Die Zahlen des Finanzministeriums für 2021 widerlegen die verbreitete Annahme, ein Rechtsbehelf sei aussichtslos: Steuerpflichtige waren in 44,28 % der wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Verfahren erfolgreich.
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TEAR und TEAC als erster Rechtsweg
Vor einer Klage bei den Verwaltungsgerichten müssen natürliche Personen und Unternehmen grundsätzlich zunächst die wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Instanzen TEAR beziehungsweise TEAC durchlaufen. Diese Verfahren sind kostenfrei und ermöglichen die Überprüfung von Steuerfestsetzungen und Sanktionen ohne unmittelbares Prozesskostenrisiko. Die Entscheidung kann in erster Instanz allerdings bis zu drei Jahre dauern.
Xavier Rubert, Partner bei Lullius Partners, weist darauf hin, dass viele Steuerpflichtige aus Unkenntnis oder wegen des Irrglaubens, gegen die Finanzverwaltung könne man nicht gewinnen, auf einen Rechtsbehelf verzichten. 2021 obsiegten Steuerpflichtige in 44,28 % der Verfahren, die Finanzverwaltung in 46,95 %; 8,77 % entfielen auf „Sonstige“, insbesondere Rücknahmen und Einstellungen.
Erfolgsquoten und steigende Fallzahlen
Besonders hohe Erfolgsquoten verzeichnete die Statistik bei Erbschaft- und Schenkungsteuer mit 69 %, bei Grunderwerbsteuer und Stempelsteuer mit 57 %, bei Umsatzsteuer mit 51 % und bei Gewerbesteuer mit 61 %. Insgesamt wurden 2021 212.796 Beschwerden eingereicht, 12,38 % mehr als 2020. Nach Einschätzung von Xavier Rubert dürfte die Zahl der Auseinandersetzungen unter anderem wegen der stärkeren Automatisierung und Nutzung von Big Data durch die Finanzverwaltung weiter steigen.
Kritik an variablen Prüfervergütungen
Der Ausgangsbeitrag kritisiert variable Sondervergütungen für Steuerprüfer von jährlich €18.700 bis €32.000. Nach der dort wiedergegebenen Darstellung kann der Bonus auch dann bestehen bleiben, wenn die spätere Überprüfung zuungunsten der Finanzverwaltung ausgeht. Xavier Rubert fordert deshalb stärkere Qualitätskriterien und Konsequenzen bei aufgehobenen Festsetzungen.
Als Größenordnung nennt der Beitrag mehr als €250 Mio. jährliche Zinskosten. Zudem verweist er auf eine Entscheidung, nach der die Finanzverwaltung Telefónica €790 Mio. zu Unrecht gezahlte Steuern und weitere €526 Mio. Verzugszinsen erstatten musste. Diese Angaben zeigen, weshalb Bescheide und Sanktionen anhand von Fristen, Beweisen und Rechtsgrundlagen sorgfältig geprüft werden sollten.
Die Erfolgsquote ersetzt keine Einzelfallprüfung. Sie zeigt jedoch, dass ein fristgerechter und technisch begründeter Rechtsbehelf ein regulärer Bestandteil des spanischen Rechtsschutzsystems ist und nicht als aussichtsloser Konflikt mit der Finanzverwaltung verstanden werden sollte.
Fristen sollten daher sofort nach Zustellung geprüft werden.