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Steuerprüfungen zum Beckham-Regime und der Substanzansatz der AEAT im Jahr 2026

Die AEAT prüft das Beckham-Regime 2026 nicht mehr nur anhand eingereichter Steuererklärungen, sondern anhand der tatsächlichen wirtschaftlichen Substanz. Im Fokus stehen künstliche Beschäftigungsmodelle, Betriebsstätten, aus Spanien geführte Auslandsgesellschaften und belastbare zeitnahe Dokumentation.

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Lullius

Dieser Beitrag fasst die zentralen Beobachtungen aus unserem Spanien-Kapitel im Chambers Tax Controversy Global Practice Guide 2026 zusammen. Die Entwicklung betrifft vor allem international mobile vermögende Privatpersonen, Gründer, Berater und Führungskräfte, die in Spanien leben, hier Vermögen halten oder einen Zuzug planen.

Von der Formalprüfung zur Substanzkontrolle

Seit 2025 richtet die spanische Finanzverwaltung AEAT ihre Prüfungen stärker auf die tatsächliche Durchführung grenzüberschreitender Strukturen aus. Der Steuerkontrollplan 2026, das erweiterte Register wirtschaftlicher Eigentümer, Verifactu und die Umsetzung von DAC8 zum 1. Januar 2026 verbessern den Datenabgleich erheblich. Geprüft werden Bankströme, digitale berufliche Profile, interne Kommunikation, Geschäftsleitungsunterlagen und der Ort, an dem Entscheidungen wirklich getroffen wurden.

Beim Zuzüglerregime nach Artikel 93 LIRPF, dem Beckham-Regime, geht es daher häufig nicht um Rechenfehler im Modelo 151. Die AEAT hinterfragt vielmehr, ob das neue Arbeitsverhältnis tatsächlich den Zuzug veranlasst hat oder nur dazu dient, bereits vorhandene Auslandseinkünfte abzuschirmen. Wiederkehrende Konstellationen sind substanzarme spanische Gesellschaften, weiterhin über verbundene Auslandsgesellschaften abgerechnete Leistungen, Homeoffice-Tätigkeiten als mögliche Betriebsstätte sowie fortbestehende Geschäftsführungs- und Zeichnungsbefugnisse für ausländische Unternehmen.

Artikel 13, 15 und 16 LGT richtig abgrenzen

Für die Verteidigung ist entscheidend, welches Instrument des spanischen Allgemeinen Steuergesetzes die AEAT verwendet. Artikel 13 erlaubt die Qualifikation nach dem wahren rechtlichen Gehalt. Artikel 15 betrifft den Konflikt bei der Anwendung der Steuernorm und verlangt vorab einen befürwortenden Bericht der Beratungskommission; ohne ihn kann die Festsetzung nichtig sein. Artikel 15 schließt außerdem Sanktionen aus.

Artikel 16 regelt dagegen die Simulation. Wird sie nachgewiesen, kann das Regime rückwirkend aberkannt und der Sachverhalt als sehr schwerer Verstoß sanktioniert werden. Die Mindeststrafe beträgt 100 % der verkürzten Steuer und kann bei erschwerenden Umständen auf 125 % oder 150 % steigen. Wird bloße Künstlichkeit fälschlich als Simulation behandelt, kann gerade die Abgrenzung zu Artikel 15 einen tragfähigen Anfechtungsgrund bilden.

Betriebsstätten, Auslandsvermögen und Vermögensteuern

Artikel 93 setzt grundsätzlich voraus, dass keine Einkünfte über eine spanische Betriebsstätte erzielt werden. Ein dauerhaft genutztes Homeoffice oder Coworking-Büro kann bei Vertragsverhandlungen, Leistungserbringung oder laufenden Entscheidungen in Spanien sowohl das Beckham-Regime gefährden als auch die ausländische Gesellschaft der Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Registrierungspflichten aussetzen.

Auch Modelo 720 und Modelo 721 bleiben trotz des EuGH-Urteils C-788/19 bestehen. Streit entsteht heute häufig über Ansässigkeit, Meldegrenzen und verhältnismäßige Sanktionen. Hinzu kommen Verfahren zur Solidaritätssteuer auf große Vermögen, zur regionalen Vermögensteuer und zur Bewertung privater Gesellschaften oder Familienholdings.

Zeitnahe Beweise und Verfahrensstrategie

Verträge, Vollmachten, Protokolle, Reiseunterlagen und Kommunikationsdaten müssen aus dem relevanten Zeitraum stammen. Nachträglich für die Prüfung erstellte Darstellungen haben deutlich geringeres Gewicht. Bei einem acta con acuerdo kann eine Sanktionsminderung gegen den Verzicht auf Anfechtung erreicht werden; ein acta de conformidad reduziert die Sanktion um 30 %, lässt die Anfechtung der Steuerschuld aber grundsätzlich offen. Die Wahl verlangt eine Gesamtbewertung von Beweisen, Verfahrenslage und internationaler Steuerposition.

Vollständiges Kapitel: Tax Controversy 2026 – Spain: Trends and Developments