Beckham-Regime: Leitfaden für US-Expats mit Umzugsplänen nach Spanien
US-Expats müssen beim Beckham-Regime spanische Zugangsvoraussetzungen und US-Steuerpflichten parallel beachten. Fristen, Formulare und die Zuordnung der Einkünfte sind entscheidend.
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- Lullius
Das durch den spanischen Königlichen Erlass 687/2005 geprägte Zuzüglerregime – bekannt als Beckham-Regime – kann US-Staatsangehörigen beim Umzug nach Spanien erhebliche Vorteile bieten. Es beseitigt jedoch weder die US-Erklärungspflicht noch die Notwendigkeit einer abgestimmten Planung beider Steuersysteme.
Steuersätze und Zugangsvoraussetzungen
Arbeitseinkünfte werden bis 600.000 Euro grundsätzlich mit 24 %, darüber mit 47 % besteuert; das Regime gilt bis zu sechs Jahre. Spanische Veräußerungsgewinne unterliegen im Ausgangstext Sätzen von 19 % bis 26 %. Für spanische Erbschaften und Schenkungen werden je nach Fall 7,65 % bis 34 % genannt, auf Mallorca in bestimmten Konstellationen 0 %.
Der Zuzug muss auf einer begünstigten Tätigkeit beruhen: neue Beschäftigung in Spanien, Entsendung bei fortbestehendem Vertrag, Remote Work für einen ausländischen Arbeitgeber, Geschäftsführerbestellung, eine anerkannte innovative unternehmerische Tätigkeit oder bestimmte Tätigkeiten hochqualifizierter Fachkräfte. Dienstleistungen für Start-ups knüpfen an den Begriff des Artikel 3 des Gesetzes 28/2022 vom 21. Dezember an. Bei Ausbildung, Forschung, Entwicklung und Innovation müssen die entsprechenden Einkünfte mehr als 40 % der gesamten betrieblichen, beruflichen und Arbeitseinkünfte ausmachen.
Weitere Voraussetzungen sind grundsätzlich keine Ansässigkeit in Spanien während der vorherigen fünf Jahre, mindestens 85 % der Tätigkeit in Spanien und die Wahl innerhalb von sechs Monaten nach der maßgeblichen Sozialversicherungsanmeldung. Bei Geschäftsführern darf eine vermögensverwaltende Gesellschaft nach Artikel 5.2 LIS zusätzliche Beteiligungsbeschränkungen auslösen.
Antrag und spanische Compliance
Erforderlich sind regelmäßig Arbeitsvertrag, NIE, Reisepass und Aufenthaltsnachweis. Nach der steuerlichen Anmeldung mit Modelo 030 und der Sozialversicherungsregistrierung wird das Regime mit Modelo 149 beantragt. Während seiner Anwendung erfolgt die jährliche Steuererklärung mit Modelo 151; Modelo 720 ist grundsätzlich nicht abzugeben. Nach Ablauf gelten wieder die allgemeinen Erklärungen, insbesondere Modelo 100 und gegebenenfalls Modelo 720.
Im Ausgangstext wird der 30. Juni als Abgabefrist genannt. Bei verspäteter freiwilliger Abgabe steigt der Zuschlag um 1 % je Monat; nach einem Jahr werden 15 % zuzüglich Zinsen genannt. Bei behördlich verfolgten Verstößen können Sanktionen bis 50 % hinzukommen.
Fortbestehende US-Steuerpflicht
US-Staatsangehörige müssen weiterhin eine US-Bundessteuererklärung abgeben, wenn die dortigen Schwellen überschritten sind. Der Foreign Tax Credit (FTC) kann spanische Einkommensteuer anrechnen; liegt der US-Satz über 24 %, deckt die Anrechnung die US-Schuld möglicherweise nicht vollständig.
Die Foreign Earned Income Exclusion (FEIE) kann bei erfülltem Physical Presence Test oder Bona Fide Residence Test bis zu 120.000 US-Dollar für 2023 beziehungsweise 126.500 US-Dollar für 2024 ausnehmen. Welche Methode günstiger ist, hängt von Einkunftsart, US-Bundesstaat, Sozialversicherung und spanischer Qualifikation ab. Vor Antragstellung sollte deshalb eine gemeinsame spanisch-amerikanische Modellrechnung erfolgen. Weitere Unterstützung bietet unsere Kontaktseite.