Beckham-Regime: Warnung vor künstlichen Gesellschaftsstrukturen
Der Beschluss des Regionalen Wirtschaftsverwaltungsgerichts Madrid vom 29. Januar 2025 behandelt eine zentrale Prüfungsfrage im Beckham-Regime: Darf die AEAT nach einer begrenzten Kontrolle weiter ermitteln, wenn sie später eine simulierte zwischengeschaltete Gesellschaft entdeckt? Der TEAR bejaht dies bei tatsächlich neuen Tatsachen.
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- Lullius
Regime und Ausgangspunkt des Verfahrens
Das Zuzüglerregime nach Artikel 93 LIRPF ermöglicht qualifizierenden Personen eine Besteuerung nach modifizierten Regeln für Nichtansässige. Arbeitseinkünfte werden bis 600.000 Euro grundsätzlich mit 24 % und darüber mit 47 % besteuert. Das Gesetz 28/2022, die sogenannte Start-up-Gesetzgebung, erweiterte den Kreis der Berechtigten und verkürzte den erforderlichen Zeitraum vorheriger Nichtansässigkeit von zehn auf fünf Jahre.
Im Verfahren 28/17666/2023/00/00 hatte eine frühere begrenzte Kontrolle die Existenz und Tätigkeit einer Gesellschaft nicht untersucht. In der späteren Steuerprüfung stellte die AEAT fest, dass die zwischengeschaltete Gesellschaft nicht über die personellen und sachlichen Ressourcen verfügte, die ihre erklärten Einkünfte wirtschaftlich tragen konnten.
Neue Tatsache trotz Präklusion
Grundsätzlich schützt die Präklusionswirkung davor, dass dieselben bereits geprüften Tatsachen ohne neuen Anlass immer wieder aufgegriffen werden. Der TEAR Madrid wertete die Entdeckung einer zuvor nicht identifizierten simulierten Gesellschaft jedoch als neue Tatsache. Die weitergehende Prüfung war deshalb zulässig und verletzte die Präklusion nicht.
Die Aussage erweitert nicht unbegrenzt die Befugnisse der Verwaltung. Entscheidend bleibt, ob der spätere Sachverhalt tatsächlich neu war und in der begrenzten Kontrolle weder geprüft wurde noch bei ordnungsgemäßer Durchführung bereits vollständig bekannt sein musste. Aktenumfang, Prüfungsgegenstand und Inhalt früherer Anforderungen sind daher in jedem Fall genau zu vergleichen.
Operative Substanz der Gesellschaft
Eine Gesellschaft zwischen Mandant und Leistungsempfänger ist nicht automatisch missbräuchlich. Sie muss jedoch eine reale wirtschaftliche Funktion erfüllen. Dafür sprechen eigenes qualifiziertes Personal, geeignete Sachmittel, tatsächliche Entscheidungsbefugnisse, die Übernahme unternehmerischer Risiken sowie nachvollziehbare Verträge und Zahlungsströme. Fehlen diese Merkmale, kann die AEAT die Gesellschaft als künstlich behandeln und Einkünfte der natürlichen Person zurechnen.
Im Beckham-Regime kann dies nicht nur einzelne Einkünfte betreffen. Eine Scheingesellschaft oder eine persönlich in Spanien ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit kann die Voraussetzungen des gesamten Sonderregimes infrage stellen und rückwirkende Festsetzungen, Zinsen und Sanktionen auslösen.
Konsequenz für bestehende Strukturen
Begünstigte sollten Gesellschaften nicht nur anhand von Satzung und Rechnungen prüfen. Funktionen, Ressourcen und Leistungserbringung müssen jährlich mit der dokumentierten Struktur übereinstimmen. Ebenso wichtig ist eine vollständige Reaktion auf begrenzte Auskunftsersuchen: Unklare oder fehlende Angaben können später den Raum für eine umfassende Prüfung öffnen. Der TEAR-Beschluss vom 29. Januar 2025 macht deutlich, dass Transparenz und zeitnah belegte Substanz den wirksamsten Schutz bilden.