Spezialgebiet

Digital Nomad Visum

Wer von Spanien aus arbeitet, sollte Aufenthalt, Berufstätigkeit und Steuern gemeinsam planen.

Wir beraten international tätige Fachkräfte und ihre Familien zum spanischen Digital Nomad Visum und zur Aufenthaltserlaubnis für internationale Telearbeit. Aufenthaltsrecht, berufliche Tätigkeit und steuerliche Fragen werden dabei gemeinsam betrachtet.

Diese Möglichkeit richtet sich an berechtigte Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, die für Unternehmen außerhalb Spaniens aus der Ferne arbeiten. Für Arbeitnehmer und Selbständige gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit, das ausländische Unternehmen, die vertragliche Beziehung und die verfügbaren Nachweise.

Lullius prüft die geplante Gestaltung vor dem Umzug, bereitet den Antrag vor und koordiniert die anschließenden Pflichten. Wir berücksichtigen auch die Folgen für den Arbeitgeber oder das Unternehmen im Ausland, damit der Aufenthalt in Spanien mit Steuern, Sozialversicherung und laufenden Verpflichtungen vereinbar ist.

Spezialisierte Beratung

Wie wir helfen

Steueransässigkeit und Lex Beckham

Voraussetzungen und Antragsweg

Wir prüfen Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Ausbildung oder Berufserfahrung, das ausländische Unternehmen und die arbeits- oder dienstvertragliche Beziehung. Anschließend beurteilen wir, ob die geplante Tätigkeit für internationale Telearbeit geeignet ist und wo der Antrag gestellt werden sollte.

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Vor dem Umzug

Wichtige Überlegungen

  • Visum und Aufenthaltserlaubnis. Ein Visum kann für bis zu ein Jahr erteilt werden. Wer sich rechtmäßig in Spanien aufhält und die Voraussetzungen erfüllt, kann eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu drei Jahre beantragen. Der geeignete Weg und die tatsächliche Dauer hängen von den Umständen und der Dauer der Tätigkeit ab.
  • Die Verbindung zu ausländischen Unternehmen. Arbeitnehmer dürfen im Rahmen dieser Regelung ausschließlich für Unternehmen außerhalb Spaniens arbeiten. Selbständige dürfen eine berufliche Tätigkeit für Unternehmen in Spanien ausüben, sofern diese Tätigkeit höchstens 20% ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit ausmacht.
  • Nachweise müssen die tatsächlichen Verhältnisse belegen. Ausbildung oder einschlägige Berufserfahrung, die Geschäftstätigkeit des Unternehmens, die bestehende Vertragsbeziehung, die Erlaubnis zur Telearbeit und ausreichende Mittel müssen schlüssig dokumentiert werden. Fehlende Unterlagen klären wir vor Antragstellung.
  • Aufenthalt und Steuern sind gesondert zu beurteilen. Ein Visum oder Aufenthaltstitel bestimmt weder allein die Steueransässigkeit noch den Zugang zur Lex Beckham. Aufenthaltstage, persönliche und wirtschaftliche Verbindungen sowie ein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen erfordern eine eigene Prüfung.
  • Sozialversicherung frühzeitig klären. Anmeldung und Absicherung richten sich nach der arbeits- oder dienstvertraglichen Gestaltung und den einschlägigen internationalen Regeln. Wir prüfen die im Einzelfall möglichen Nachweise, bevor eine ausländische Absicherung zur Grundlage des Antrags gemacht wird.

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