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Fallstudie: Erfolgreicher Umzug einer vermögenden US-Familie nach Spanien

Fallstudie zu einer grenzüberschreitenden Familienumsiedlung, bei der Aufenthaltsrecht, Beckham-Regime und das Betriebsstättenrisiko der US-Unternehmensgruppe gemeinsam geplant wurden.

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Lullius

Ausgangslage und zentrale Risiken

Ein vermögender Senior Executive einer bedeutenden US-amerikanischen Unternehmensgruppe plante, mit Ehepartner und Kindern dauerhaft nach Barcelona zu ziehen. Seine strategische Funktion im Konzern machte den Fall komplex: Neben der persönlichen Steueransässigkeit mussten das spanische Zuzüglerregime, US-amerikanische Erklärungspflichten und die Gefahr einer spanischen Betriebsstätte für die US-Gesellschaft geprüft werden.

Zugleich benötigte die gesamte Familie einen rechtssicheren Aufenthaltstitel. Das neu eingeführte Digital-Nomad-Visa bot einen möglichen Weg, musste aber mit Arbeitsvertrag, tatsächlicher Tätigkeit und steuerlicher Struktur abgestimmt werden. Hinzu kamen FATCA- und FBAR-Pflichten in den USA, das spanische Modelo 720 sowie Fragen der Vermögens- und Nachfolgeplanung.

Die zeitliche Reihenfolge war dabei entscheidend. Ein verfrühter Aufenthalt, eine anders als geplant ausgeübte Leitungsfunktion oder ein nicht rechtzeitig gestellter Antrag hätte die steuerliche und aufenthaltsrechtliche Ausgangslage verändern können. Deshalb wurden Einreise, Arbeitsbeginn, Antragstellung und Registrierung in einem gemeinsamen Ablaufplan zusammengeführt.

Integrierte Relocation- und Steuerstrategie

Lullius koordinierte die rechtliche und steuerliche Planung mit den US-Beratern der Familie. Für den Hauptantragsteller wurde eine Aufenthaltsstrategie auf Grundlage des Digital-Nomad-Visums entwickelt; auch der Aufenthalt der Familienangehörigen wurde von Beginn an einbezogen.

Parallel erfolgte eine detaillierte Prüfung der spanischen Steueransässigkeit und des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Spanien und den USA. Arbeitsvertrag und gesellschaftsrechtliche Abläufe wurden so angepasst, dass die Voraussetzungen des Sonderregimes nach Art. 93 LIRPF („Beckham-Regime“) erfüllt waren. Für die US-Gesellschaft analysierten wir Aufgaben, Entscheidungsbefugnisse und Arbeitsabläufe des Executives, um eine feste Geschäftseinrichtung oder Vertreterbetriebsstätte in Spanien zu vermeiden.

Schließlich wurden die Erklärungspflichten in beiden Staaten, die Offenlegung ausländischer Vermögenswerte und die langfristige Nachfolgeplanung aufeinander abgestimmt. So entstand ein einheitlicher Plan statt voneinander isolierter Visa-, Steuer- und Vermögensmaßnahmen.

Ergebnis

Die Digital-Nomad-Visa wurden für die Familie erteilt, und der Hauptantragsteller wurde in das Beckham-Regime aufgenommen. Die operative Ausgestaltung vermied zugleich eine spanische Betriebsstätte der US-Gesellschaft. Der Umzug konnte ohne wesentliche Unterbrechung des Familien- oder Berufslebens vollzogen werden.

Die Fallstudie zeigt, dass ein steuerlich effizienter Zuzug nicht allein von einer erfolgreichen Antragstellung abhängt. Bei international tätigen Führungskräften müssen Aufenthaltsrecht, persönliche Besteuerung, Unternehmensrisiken und Pflichten in mehreren Staaten vor dem Umzug zusammengeführt werden. Gerade die Kombination aus Digital-Nomad-Visum und Beckham-Regime kann attraktiv sein, setzt jedoch eine belastbare tatsächliche und vertragliche Struktur voraus.