Lullius Partners: führende Kanzlei für US-Amerikaner beim Umzug nach Mallorca
Mallorca ist für US-amerikanische Unternehmer, Executives und Familien ein attraktiver Wohn- und Investitionsstandort. Die Vorteile entfalten sich jedoch nur, wenn spanische und US-amerikanische Pflichten von Beginn an gemeinsam geplant werden.
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Warum Mallorca für US-Familien attraktiv ist
Die Insel verbindet internationale Flugverbindungen, hochwertige Infrastruktur und eine gewachsene internationale Gemeinschaft mit einem anspruchsvollen Immobilienmarkt. Für Familien, die ihren Lebensmittelpunkt nach Europa verlagern, kann Mallorca sowohl langfristiger Wohnsitz als auch Ausgangspunkt für geschäftliche Aktivitäten sein.
Der Umzug verändert jedoch die steuerliche Ausgangslage. Spanien kann das Welteinkommen und – abhängig von Struktur und Rechtsstand – das weltweite Vermögen eines Ansässigen erfassen. Gleichzeitig bleiben US-Staatsbürger grundsätzlich in den USA steuer- und erklärungspflichtig. Das Doppelbesteuerungsabkommen und Anrechnungsvorschriften müssen deshalb mit den jeweiligen innerstaatlichen Regeln koordiniert werden.
Steuer- und Aufenthaltsplanung
Vor dem Zuzug ist zu prüfen, wann die spanische Steueransässigkeit beginnt und ob das Sonderregime nach Art. 93 LIRPF („Beckham-Regime“) genutzt werden kann. Das Regime kann für bestimmte Arbeitnehmer, Organmitglieder, Remote Worker und qualifizierte Professionals attraktiv sein, setzt aber eine rechtzeitig vorbereitete Beschäftigungs- und Tätigkeitsstruktur voraus.
Parallel ist der passende Aufenthaltstitel zu bestimmen, etwa ein Digital-Nomad-Visum. Aufenthaltsrecht und Steuerrecht folgen unterschiedlichen Regeln: Ein erteiltes Visum beantwortet nicht automatisch die Frage der Steueransässigkeit. Für US-Mandanten kommen FATCA- und FBAR-Pflichten hinzu; in Spanien können unter anderem Erklärungen zu ausländischen Vermögenswerten wie Modelo 720 relevant werden.
Vermögen, Immobilien und Nachfolge
Der Erwerb einer Immobilie sollte nicht isoliert vom übrigen Vermögen geplant werden. Kaufstruktur, Finanzierung, laufende Nutzung und ein späterer Verkauf beeinflussen Grunderwerb-, Einkommen- und Vermögensteuer. Bei internationalen Beteiligungen ist außerdem zu prüfen, ob Leitungsentscheidungen aus Spanien eine steuerliche Präsenz oder Betriebsstätte eines US-Unternehmens begründen können.
Für Unternehmerfamilien und Family Offices ist die Nachfolge ebenso wichtig. Testamente, Trusts, Gesellschaften und Begünstigtenregelungen können in Spanien anders qualifiziert werden als in den USA. Eine grenzüberschreitende Nachfolgeplanung muss daher beide Rechtsordnungen berücksichtigen und mit bestehenden US-Beratern abgestimmt werden.
Ein koordinierter Weg nach Spanien
Lullius begleitet US-amerikanische Mandanten bei Zuzug, Beckham-Regime, Immobilieninvestitionen, Private-Wealth-Strukturen und spanischen Steuerverfahren. Der Mehrwert liegt in der Koordination: Aufenthaltsantrag, Steuerplanung, Erwerb und Erklärungspflichten werden entlang eines gemeinsamen Zeitplans umgesetzt.
Eine sorgfältige Vorbereitung schafft Handlungssicherheit und verhindert, dass Entscheidungen in Spanien unbeabsichtigte Folgen in den USA auslösen. So kann die Familie den neuen Lebensmittelpunkt auf Mallorca auf einer rechtlich und steuerlich belastbaren Grundlage aufbauen.