Steuerplanung für internationale Private-Client-Mandanten
Die spanische Besteuerung internationaler Privatvermögen hängt zuerst vom Steuerwohnsitz ab. Bei Familien, Trusts, ausländischen Gesellschaften und Immobilienstrukturen greifen Einkommen-, Vermögen-, Solidaritäts- sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer ineinander. Der Beitrag beschreibt den Rechts- und Planungsstand 2023.
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- Lullius
Ansässigkeit und weltweite Steuerpflicht
Im Jahr 2023 wurden in Spanien Ansässige grundsätzlich mit weltweiten Einkünften und Vermögen erfasst; reguläre Einkommen konnten je nach Region mit Grenzsätzen um 50 %, Kapitaleinkünfte und -gewinne mit bis zu 28 % belastet werden. Nichtansässige unterlagen dagegen grundsätzlich nur mit spanischen Quellen und Vermögenswerten. Spanisches Recht prüft Anwesenheit, unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Interessen und enge Familienbindungen; bei Doppelansässigkeit greifen regelmäßig die Tie-Breaker-Regeln nach OECD-Muster.
Der Kontrollplan 2023 hob den Steuerwohnsitz ausdrücklich hervor. Big Data, CRS, FATCA und automatischer Informationsaustausch ermöglichen der AEAT, Zweitwohnsitze, „Tax Nomads“, Trust-Beteiligte und widersprüchliche Ansässigkeitsmeldungen zu identifizieren. Unzutreffende Positionen sollten vor einer Prüfung auf Berichtigungsbedarf und mögliche steuerstrafrechtliche Folgen untersucht werden.
Zuzüglerregime und Vermögenssteuern
Das reformierte Beckham-Regime galt für sechs Jahre und erfasste neben Beschäftigten und Geschäftsführern nun auch bestimmte Remote-Arbeitende, Unternehmer und hochqualifizierte Fachkräfte. Ehegatten und Kinder unter 25 Jahren konnten unter zusätzlichen Voraussetzungen einbezogen werden. Die persönliche Einkommensteuer beschränkte sich grundsätzlich auf spanische Quellen zuzüglich weltweiten Arbeitseinkommens; Vermögen- und Solidaritätssteuer erfassten nur spanische Nettovermögenswerte, und Form 720 war nicht einzureichen.
Unter den allgemeinen Regeln lag der höchste Vermögensteuersatz 2023 bei 3,5 % für Nettovermögen über 10,7 Millionen Euro; der persönliche Freibetrag betrug 700.000 Euro. Regionale Entlastungen variierten. Die am 29. Dezember 2022 eingeführte temporäre Solidaritätssteuer galt zunächst 2022 und 2023 bei steuerpflichtigem Nettovermögen über vier Millionen Euro. Gezahlte regionale Vermögensteuer war anrechenbar.
Immobilien und Nachfolge
Seit 2022 können Anteile an ausländischen Gesellschaften als spanisches Vermögen gelten, wenn spanische Immobilien unmittelbar oder mittelbar mindestens 50 % ihres Gesamtvermögens ausmachen. Nach Auffassung der Verwaltung wird dann der gesamte steuerpflichtige Anteilswert erfasst, einschließlich nichtspanischer Bestandteile. Finanzierungs- oder Diversifikationsmaßnahmen sind nur tragfähig, wenn sie wirtschaftlich begründet und rechtzeitig umgesetzt werden.
Bei Erbschaften und Schenkungen galten regionale Vergünstigungen auch in grenzüberschreitenden EU- und Drittstaatenfällen. Die Balearen schafften zum 18. Juli 2023 die Steuer für bestimmte Erwerbe von Todes wegen und Erbverträge zwischen Eltern, Kindern, Großeltern, Enkeln und Ehegatten weitgehend ab. Jede vorweggenommene Übertragung – etwa bloßes Eigentum unter Nießbrauchsvorbehalt – muss jedoch Kontrolle, Versorgung und Steuerfolgen in allen beteiligten Staaten berücksichtigen.
Jährliche Gesamtprüfung
Steuersätze und regionale Entlastungen können sich ändern. Internationale Mandanten sollten deshalb Ansässigkeit, Vermögenswerte, Trust-Rechte, Immobilienquoten und Nachfolge jährlich überprüfen. Weitere Informationen zur grenzüberschreitenden Umsetzung bietet der Bereich Steuerberatung für internationale Expats. Planung ist nur belastbar, wenn sie Rechtsstand, Familienziele und tatsächliche Vermögensverwaltung zusammenführt.