US-Sozialversicherungsregeln erschweren den Zugang zum spanischen Digital-Nomad-Visum
Beim spanischen Digital-Nomad-Visum entstand für Beschäftigte US-amerikanischer Unternehmen ein praktisches Hindernis: Die US Social Security Administration stellte nach dem im August 2024 beschriebenen Stand häufig keine Coverage-Bescheinigung aus. Ohne sie konnte die Fortgeltung des US-Systems gegenüber Spanien nicht nachgewiesen werden.
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- Lullius
Zweck und Zugang zum Digital-Nomad-Visum
Die Aufenthaltserlaubnis richtet sich an Drittstaatsangehörige, die mittels Computer-, Telekommunikations- oder Telematiksystemen aus Spanien für Unternehmen außerhalb Spaniens arbeiten. Arbeitnehmer dürfen ausschließlich für ausländische Unternehmen tätig sein. Selbstständige können daneben spanische Kunden bedienen, sofern dieser Anteil höchstens 20 % ihrer gesamten Tätigkeit ausmacht.
Antragsteller müssen grundsätzlich einen anerkannten Hochschul- oder postgradualen Abschluss, eine Berufsausbildung oder einen Abschluss einer Business School nachweisen; alternativ genügen mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung. Einbezogen werden können Ehegatten oder eingetragene Partner, minderjährige sowie finanziell abhängige volljährige Kinder ohne eigene Familie und abhängige Eltern.
Die blockierte Coverage-Bescheinigung
Spanien und die USA verfügen über ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen, das doppelte Beiträge vermeiden und Versicherungszeiten koordinieren soll. Die US-Behörde legte dieses Totalization Agreement jedoch so aus, dass es klassische, vorübergehende Entsendungen innerhalb eines Unternehmens erfasst, nicht aber den freiwilligen Zuzug eines Remote-Arbeitnehmers mit Digital-Nomad-Visum.
Daher verweigerte sie betroffenen Beschäftigten die Bescheinigung, mit der die fortdauernde US-Sozialversicherung und Beitragszahlung bestätigt werden sollte. Andere Abkommensstaaten wie Kolumbien und Mexiko stellten entsprechende Nachweise nach dem Beitrag dagegen aus. Ohne gültige Bescheinigung blieb als mögliche Lösung, dass der US-Arbeitgeber spanische Sozialversicherungspflichten erfüllt – gegebenenfalls neben Pflichten in den USA.
Aufenthaltsrecht, Sozialversicherung und Steuer
Das Visum, die Sozialversicherung und das Beckham-Regime sind getrennte, aber aufeinander abgestimmte Ebenen. Ein aufenthaltsrechtlich geeignetes Remote-Arbeitsmodell muss zugleich sozialversicherungsrechtlich durchführbar sein. Steuerliche Vorteile beseitigen keine Arbeitgeberregistrierung oder Beitragspflichten. Unternehmen sollten deshalb vor dem Antrag klären, ob eine Entsendung, eine spanische Payroll-Lösung oder ein anderes Beschäftigungsmodell rechtlich trägt.
Angekündigtes neues Abkommen
Der spanische Minister für Inklusion, Sozialversicherung und Migration kündigte damals ein neues Abkommen mit den USA an. Genannt wurden Änderungen bei der Berechnung spanischer Renten; zugleich bestand die Erwartung, internationale Telearbeit ausdrücklich einzubeziehen. Zum Stand des englischen Ausgangsbeitrags war jedoch noch keine amtliche Veröffentlichung erfolgt.
Eine Ankündigung ersetzt keine anwendbare Rechtsgrundlage. Für heutige Anträge sind deshalb der aktuelle Abkommensstatus, die Praxis beider Sozialversicherungsträger und die konkreten Unterlagen erneut zu verifizieren. Erst danach sollte der Aufenthalts-, Beschäftigungs- und Steuerzeitplan verbindlich festgelegt werden.