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Warum Selbstständige das Beckham-Regime nicht nutzen können

Das spanische Zuzüglerregime nach Artikel 93 LIRPF kann die Besteuerung qualifizierter Arbeitseinkünfte für sechs Jahre erheblich reduzieren. Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer gilt es jedoch grundsätzlich nicht. Maßgeblich ist die tatsächliche Natur der Tätigkeit, nicht die Bezeichnung des Vertrags.

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Lullius

Arbeitseinkünfte und wirtschaftliche Tätigkeit

Das 2004 eingeführte Regime soll internationale Arbeitnehmer und Führungskräfte anziehen. Es sieht insbesondere einen Steuersatz von 24 % auf qualifizierte Arbeitseinkünfte bis €600.000 vor. Das Gesetz unterscheidet strikt zwischen rendimientos del trabajo, also Arbeitseinkünften, und rendimientos de actividades económicas, den Einkünften aus selbstständiger oder beruflicher Tätigkeit. Letztere sind vom klassischen Zugangsweg ausgeschlossen.

Die DGT hat dies in verbindlichen Auskünften bestätigt: V2329-08 vom 10. Dezember 2008 schloss Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit auch bei einem Dienstleistungsvertrag aus. V2515-15 vom 19. August 2015 stellte klar, dass ein autónomo selbst bei nur einem Auftraggeber nicht allein deshalb Arbeitnehmer ist. V1289-20 vom 6. Mai 2020 bekräftigte, dass eine echte arbeitsrechtliche Unterordnung und Abhängigkeit erforderlich ist.

Entscheidend ist die tatsächliche Durchführung

Für ein Arbeitsverhältnis sprechen Weisungsgebundenheit, organisatorische Eingliederung und die Bereitstellung der Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber. Selbstständige tragen dagegen das wirtschaftliche Risiko und rechnen eigene Leistungen ab. Der TSJ Madrid bestätigte am 8. März 2018 (Recurso 547/2015), dass ein bloßer Vertrag über berufliche Dienstleistungen nicht genügt. Auch der TEAC stellte am 25. Juli 2019 auf den arbeitsrechtlichen Charakter der Beziehung und nicht auf die Art der Arbeit ab.

Risiken künstlicher Gestaltungen

Eine Scheinselbstständigkeit (falso autónomo) oder die bloße Umbenennung freiberuflicher Leistungen schafft keinen Anspruch auf das Regime. AEAT und Arbeitsinspektion prüfen die tatsächliche Durchführung. Eine Fehlqualifikation kann zur Versagung des Regimes, zu Steuernachzahlungen und Sanktionen sowie in schweren Fällen zu strafrechtlichen Ermittlungen führen. Bei Geschäftsführern und bei besonderen gesetzlichen Zugangswegen für bestimmte unternehmerische oder hochqualifizierte Tätigkeiten ist eine gesonderte Analyse erforderlich.

Fazit

Vor dem Umzug sollten Vertrag, Weisungsstruktur, Vergütung und Sozialversicherungsstatus gemeinsam geprüft werden. Gerade bei Ein-Personen-Strukturen oder nur einem Auftraggeber genügt eine formale Dokumentation nicht. Eine belastbare Einordnung vor Tätigkeitsbeginn schützt vor der späteren Aberkennung des Beckham-Regimes.

Die Prüfung sollte außerdem klären, ob ein anderer gesetzlicher Zugangsgrund einschlägig ist und wie die Tätigkeit in der Praxis dokumentiert werden muss.

Nur so lassen sich steuerliche und arbeitsrechtliche Qualifikation konsistent gestalten.