Ende des britischen Non-Dom-Status eröffnet Umzugschancen nach Spanien
Das angekündigte Ende des britischen Non-Dom-Status im April 2025 veranlasst international Vermögende, ihre Ansässigkeit neu zu planen. Spanien kann mit dem Beckham-Regime eine Alternative bieten.
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Das Vereinigte Königreich hat angekündigt, den bisherigen Non-Dom-Status bis April 2025 abzuschaffen. Damit endet für viele Personen mit ausländischem „domicile“ die Möglichkeit, ausländische Einkünfte und Veräußerungsgewinne auf Remittance Basis nur dann im Vereinigten Königreich zu versteuern, wenn sie dorthin überwiesen werden. Für international Vermögende kann dies eine grundlegende Neuordnung von Ansässigkeit, Anlagen und Einkunftsstrukturen erforderlich machen.
Was sich mit dem Non-Dom-Status ändert
Das britische System unterschied traditionell zwischen steuerlicher Ansässigkeit und „domicile“, also dem als dauerhaft angesehenen Heimatstaat. Im Vereinigten Königreich ansässige Personen mit ausländischem domicile konnten die Remittance Basis wählen und ausländische Einkünfte sowie Gewinne grundsätzlich außerhalb der britischen Besteuerung halten, solange sie nicht ins Land transferiert wurden.
Mit der Abschaffung entfällt dieses langjährige Privileg. Betroffene müssen damit rechnen, dass ihr Welteinkommen und ihre weltweiten Gewinne im Vereinigten Königreich erfasst werden. Besonders für HNWI mit erheblichen ausländischen Vermögenswerten können Steuerbelastung und Compliance-Aufwand deutlich steigen.
Spanien als mögliche Alternative
Spanien wird wegen Lebensqualität und steuerlicher Zuzugsregeln als möglicher neuer Wohnsitz diskutiert. Das Beckham-Regime kann qualifizierten Zuzüglern für einen begrenzten Zeitraum eine Besteuerung nach besonderen Regeln ermöglichen. Es ist jedoch kein unmittelbarer Ersatz für den britischen Non-Dom-Status: Zugangsvoraussetzungen, erfasste Einkünfte, Vermögensteuer und die Behandlung internationaler Beteiligungen unterscheiden sich grundlegend.
Ein Umzug sollte daher erst nach einem Vergleich beider Systeme und der Steuerfolgen in allen beteiligten Staaten erfolgen. Zu untersuchen sind insbesondere Zuzugszeitpunkt, künftige Einkunftsquellen, Veräußerungsgewinne, Ausschüttungen, Trusts, Unternehmensbeteiligungen und mögliche Wegzugsbesteuerung. Auch die spätere Anwendung spanischer Vermögensteuern kann das Gesamtergebnis wesentlich verändern.
Planung vor April 2025
Vor einer Verlagerung der Ansässigkeit müssen tatsächlicher Wohnsitz, Aufenthaltsdauer und Mittelpunkt der Lebensinteressen mit der rechtlichen Planung übereinstimmen. Auch eine Vermögens- oder Beteiligungsumstrukturierung sollte nicht isoliert, sondern unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen, britischem Übergangsrecht und spanischen Meldepflichten erfolgen.
Das Ende des Non-Dom-Status kann Chancen für einen Zuzug nach Spanien eröffnen, verlangt aber eine frühzeitige und grenzüberschreitend abgestimmte Analyse. Entscheidungen sollten auf der langfristigen persönlichen und wirtschaftlichen Planung beruhen, nicht allein auf einem einzelnen Steuersatz. Eine belastbare Modellrechnung sollte deshalb mehrere Jahre, verschiedene Einkunftsszenarien und mögliche spätere Strukturänderungen berücksichtigen. Die Umsetzung muss anschließend in beiden Staaten koordiniert werden. Für eine Prüfung Ihrer Optionen können Sie Lullius Partners über die Kontaktseite erreichen.