Neues spanisches Steuerregime für digitale Nomaden
Spaniens Start-up-Gesetz verbindet das Digital Nomad Visa mit einer erweiterten Fassung des Zuzüglerregimes nach Artikel 93 LIRPF. Für Begünstigte gelten sechs Jahre Sonderbesteuerung, feste Tarife und eine Antragsfrist von sechs Monaten ab Sozialversicherungsanmeldung.
- Veröffentlicht
- Lesezeit
- 2 Min.
- Verfasst von
- Lullius
Die Genehmigung für internationale Telearbeit richtet sich an Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen und an Selbständige, die ihre bestehende Tätigkeit ohne spanischen Sponsor aus Spanien fortführen können. Das Aufenthaltsrecht und das Zuzüglerregime/Beckham-Regime sind dabei getrennte Regelwerke: Ein Digital Nomad Visa führt nicht automatisch zur steuerlichen Begünstigung.
Grundzüge des erweiterten Beckham-Regimes
Artikel 93 LIRPF erlaubt qualifizierten Zuzüglern, für sechs Steuerjahre nach Regeln zu versteuern, die sich an der Nichtansässigenbesteuerung orientieren. Der Tarif für Arbeitseinkünfte beträgt 24 % bis 600.000 € und 47 % für den darüberliegenden Betrag.
Seit 2023 wurde die erforderliche vorherige Nichtansässigkeit in Spanien von zehn auf fünf Jahre verkürzt. Der Zuzug kann im ersten Anwendungsjahr des Regimes oder im vorhergehenden Jahr erfolgen. Diese Zeitpunkte sind mit Arbeitsaufnahme, Sozialversicherungsanmeldung und Antrag sorgfältig abzugleichen.
Neue Zugangsgründe seit 2023
Neben Arbeitnehmern spanischer Unternehmen können nun auch Arbeitnehmer ausländischer Arbeitgeber erfasst werden, wenn sie ihre Tätigkeit per Fernarbeit aus Spanien ausüben. Geschäftsführer spanischer Gesellschaften können grundsätzlich unabhängig von ihrer Beteiligung Zugang erhalten. Handelt es sich jedoch um eine reine Vermögensverwaltungsgesellschaft, verlangt der Ausgangstext weiterhin eine Beteiligung von weniger als 25 %.
Einbezogen werden außerdem Personen mit einer innovativen unternehmerischen Tätigkeit von besonderem wirtschaftlichem Interesse für Spanien sowie hoch qualifizierte Fachkräfte, die Leistungen für Unternehmen oder Ausbildung, Forschung, Entwicklung und Innovation (F+E+I) erbringen. Die konkrete Kategorie muss nicht nur formal beantragt, sondern durch die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit getragen werden.
Familienangehörige und Antragsfrist
Das Sonderregime kann unter Voraussetzungen auf Ehegatten und Kinder unter 25 Jahren erweitert werden. Für Kinder mit Behinderung gilt keine Altersgrenze. Die Familienangehörigen können gemeinsam oder später zuziehen, sofern dies im ersten Ansässigkeitsjahr des Hauptsteuerpflichtigen geschieht.
Für den Antrag gilt eine Frist von sechs Monaten ab Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung. Wird sie versäumt, kann die materielle Berechtigung allein den Zugang regelmäßig nicht retten. Arbeitsvertrag, Aufenthaltsgenehmigung, Einreise, Sozialversicherung und steuerlicher Antrag sollten deshalb als ein zusammenhängender Ablauf geplant werden.
Digital Nomad Visa und Steuerstatus koordinieren
Arbeitnehmer und Selbständige können migrationsrechtlich beide als internationale Telearbeiter zugelassen sein, steuerlich gelten jedoch unterschiedliche Voraussetzungen. Selbständige benötigen für das Beckham-Regime regelmäßig eine der besonderen unternehmerischen oder hoch qualifizierten Tätigkeiten; die bloße Tätigkeit für ausländische Auftraggeber genügt nicht automatisch.
Vor dem Zuzug sind daher die letzten fünf Jahre der Ansässigkeit, die Art der Tätigkeit, Beteiligungen, Geschäftsführerstellung und Familienkonstellation zu prüfen. Eine frühzeitige Einordnung verhindert, dass ein passender Aufenthaltstitel mit einem nicht passenden Steuerantrag kombiniert wird. Kontakt zur Prüfung des Zuzüglerregimes.