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Klare Einordnung spanischer Steuerfragen für international mobile Privatpersonen, vermögende Familien und grenzüberschreitend tätige Unternehmen.
Lullius Briefings
Unsere Beiträge konzentrieren sich auf Entscheidungen, Risiken und Verfahrensmomente, die in der Praxis zählen.
Global Mobility · 30/06/2026
Das Beckham-Regime für neu zugezogene Geschäftsführer: DGT-Auskunft V1209-25 im Detail
Die verbindliche DGT-Auskunft V1209-25 vom 3. Juli 2025 präzisiert, wann ein neu zugezogener Geschäftsführer das spanische Zuzüglerregime wählen kann. Entscheidend sind der nachweisbare Zusammenhang zwischen Bestellung und Umzug, die wirtschaftliche Substanz der Gesellschaft sowie das Fehlen betriebsstättenbezogener Einkünfte.
Briefing lesen107 Beiträge
Mallorca senkt die Vermögensteuer
Seit der balearischen Reform gilt für die regionale Vermögensteuer ein allgemeiner Freibetrag von 3.000.000 €. Er wirkt ab der Vermögensteuererklärung 2024, die 2025 eingereicht wird; die staatliche Solidaritätssteuer auf große Vermögen bleibt davon unberührt.
102Antrag auf das Beckham-Regime in Spanien 2023–2024
Die Verordnung HFP/1338/2023 genehmigte Modelo 149 für das Beckham-Regime. Für 2023 Zugezogene begann eine besondere Sechsmonatsfrist am 16. Dezember 2023; jede berechtigte Person musste selbst beantragen.
103Steuerplanung für internationale Private-Client-Mandanten
Internationale Privatvermögen mit Spanien-Bezug erfordern eine gemeinsame Prüfung von Ansässigkeit, Beckham-Regime, Vermögen- und Solidaritätssteuer, Immobilienstrukturen und grenzüberschreitender Nachfolge.
104Führende Steuerberatung für internationale Expats
Internationale Mitarbeitereinsätze verbinden Steuer-, Sozialversicherungs-, Payroll-, Einwanderungs- und Meldepflichten in mehreren Staaten. Eine integrierte Global-Mobility-Struktur reduziert Risiken für Unternehmen und Beschäftigte.
105Neues spanisches Steuerregime für digitale Nomaden
Spaniens Start-up-Gesetz verbindet das Digital Nomad Visa mit einer erweiterten Fassung des Zuzüglerregimes nach Artikel 93 LIRPF. Für Begünstigte gelten sechs Jahre Sonderbesteuerung, feste Tarife und eine Antragsfrist von sechs Monaten ab Sozialversicherungsanmeldung.
106Spanische Steuerbehörde verliert die Hälfte ihrer Gerichtsverfahren
Die Statistik des spanischen Finanzministeriums für 2021 zeigt: Steuerpflichtige obsiegten in 44,28 % der wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Beschwerden, die Finanzverwaltung in 46,95 %. Der kostenfreie Rechtsbehelf vor TEAR oder TEAC ist Voraussetzung für den späteren Gerichtsweg.
107Lullius Partners im Best-Lawyers-Ranking Spanien 2023 ausgezeichnet
Best Lawyers zeichnete Xavier Rubert in der Spanien-Ausgabe 2023 als „One to Watch“ im Steuerrecht aus. Die Anerkennung beruht auf Bewertungen von Mandanten und Berufskollegen zur Qualität und fachlichen Leistung.
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