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Klare Einordnung spanischer Steuerfragen für international mobile Privatpersonen, vermögende Familien und grenzüberschreitend tätige Unternehmen.
Lullius Briefings
Unsere Beiträge konzentrieren sich auf Entscheidungen, Risiken und Verfahrensmomente, die in der Praxis zählen.
Global Mobility · 30/06/2026
Das Beckham-Regime für neu zugezogene Geschäftsführer: DGT-Auskunft V1209-25 im Detail
Die verbindliche DGT-Auskunft V1209-25 vom 3. Juli 2025 präzisiert, wann ein neu zugezogener Geschäftsführer das spanische Zuzüglerregime wählen kann. Entscheidend sind der nachweisbare Zusammenhang zwischen Bestellung und Umzug, die wirtschaftliche Substanz der Gesellschaft sowie das Fehlen betriebsstättenbezogener Einkünfte.
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Spanische Hinzurechnungsbesteuerung: das verborgene Risiko internationaler Strukturen
Die spanische Hinzurechnungsbesteuerung (Transparencia Fiscal Internacional, TFI) kann nicht ausgeschüttete Einkünfte einer niedrig besteuerten Auslandsgesellschaft unmittelbar einem in Spanien ansässigen Gesellschafter zurechnen. Kontrolle, effektive Steuerlast und wirtschaftliche Substanz sind entscheidend.
12Lullius wirkt am Chambers Global Practice Guide „Tax Controversy – Spain“ mit
Lullius verfasst den Spanien-Beitrag im Chambers Tax Controversy Global Practice Guide 2026 zu substanzorientierter AEAT-Praxis, Prüfungen des Beckham-Regimes und Folgen für internationale Vermögensstrukturen.
13Steuerprüfungen zum Beckham-Regime und der Substanzansatz der AEAT im Jahr 2026
Die AEAT prüft das Beckham-Regime 2026 nicht mehr nur anhand eingereichter Steuererklärungen, sondern anhand der tatsächlichen wirtschaftlichen Substanz. Im Fokus stehen künstliche Beschäftigungsmodelle, Betriebsstätten, aus Spanien geführte Auslandsgesellschaften und belastbare zeitnahe Dokumentation.
14The Legal 500: Vergleichender Leitfaden zu Steuerstreitigkeiten in Spanien
Xavier Rubert und Carlos Arroyo haben das Spanien-Kapitel des The Legal 500 Tax Disputes Comparative Guide 2026 mitverfasst. Das länderspezifische Q&A erläutert den Rechtsrahmen für Steuerstreitigkeiten in Spanien.
15Einblick in eine Steuerprüfung zum Beckham-Regime: Simulation, zwischengeschaltete Gesellschaften und Sanktionen
Anonymisierte Prüfungsakten aus dem Jahr 2025 zeigen, wie die AEAT Beckham-Regime-Fälle auf Simulation, Betriebsstätte und nicht erklärte Welteinkünfte untersucht. Die finanziellen Folgen können neben Steuern und Zinsen im konkreten Fall Sanktionen von 125 % umfassen.
16Steuerprüfungen zum Beckham-Regime in Spanien: Was die AEAT in der Praxis prüft
Die AEAT prüft das Beckham-Regime selektiv und substanzorientiert. Im Fokus stehen Scheingestaltungen, Betriebsstätten, der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung und belastbare zeitnahe Nachweise.
17Trusts und Vermögensteuer: rechtliche Grenzen der Besteuerung aufgespaltenen Eigentums
Trusts trennen rechtliches Eigentum, Kontrolle und wirtschaftliche Teilhabe. Genau diese Aufspaltung zeigt die rechtlichen Grenzen klassischer Vermögensteuern besonders deutlich.
18TEAC beschränkt den Abzug ausländischer Steuern: tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit im Ausland erforderlich
Das spanische Zentrale Wirtschafts- und Verwaltungsgericht (TEAC) präzisiert den Abzug ausländischer Steuern nach Artikel 31.2 LIS: Er setzt eine tatsächlich im Ausland ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit voraus.
19Geschäftsführer und Beckham-Regime: Wenn eine Holding tatsächlich vermögensverwaltend ist
Der TEAR der Balearen versagt einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer das Beckham-Regime: Eine Holding ohne nachweisbare wirtschaftliche Substanz gilt als vermögensverwaltende Gesellschaft.
20TEAC bestätigt fiktive Einkünfte aus der Hauptwohnung beim Beckham-Regime
Der TEAC verlangt auch für die selbst genutzte Hauptwohnung fiktive Immobilieneinkünfte im Beckham-Regime. Maßgeblich sind Artikel 13 und 24.5 IRNR; berechnet wird nach Artikel 85 IRPF.
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